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Aras

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Beiträge von Aras

  1. Nicht vergessen, dass es auch staatliche Hackangriffe gibt, und diese zur Industriespionage genutzt wird. Ich weiß, dass das ausgelutscht klingt, aber so steht es im Kursmaterial der FernUni Hagen zum Kurs "Einführung in die Wirtschaftsinformatik".

    Nicht vergessen: Passwort Recycling

    Beispiel:

    Ein Freund hat mal seine alte Flamme, die ihm einen Korb auf ner eher herablassenden Art gegeben hat, gehackt. Per SQL-Injektion hat er die UserTabelle eines Boards ausgelesen. Ihr Passwort gecrackt, und dann in alle E-Mails und Social-Networks eingeloggt und sie vor den ganzen Freunden blamiert. Und auch die ganzen Männer-Kontakte "angeflirtet" und die Telefonnummer der konservativen Eltern gegeben. Da war was los :).

  2. Schon aus Volkswirtschaftlichen Gründen ist es im Interesse jedes Arbeitstätigen sein Gehalt in so geringer Zeit wie möglich auf eine höchstmögliche Stufe zu bringen.

    1. Kann man mehr Geld für den Konsum ausgeben. Also Stärkung der Binnennachfrage. Besonders bei Deutschland, dem Exportweltmeister.

    2. Werden entsprechende Sozialleistungen erst durch Steuerzahlungen möglich (abgesehen von Hartz IV) von dem jeder profitiert.

    3. Kann man für eine Rente ansparen. Wir werden alle nicht jünger und es ist umso wichtiger auch in die Zukunft zu investieren. Vielleicht kann man in 40 Jahren doch eine angenehme Rente kriegen... Aber nur wenn jeder auch maximal verdient.

    Ich erinnere mich an eine nicht allzu ferne Zeit, als man eine Mindestrente einführen wollte. Die wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die beste Investition in höheren Löhne läge und nicht in Minijobs.

    Und da kann ich ehrlich gesagt nur mit dem Kopf schütteln, wenn du da schreibst dass das nur 300€ mehr sind, und es nicht den Lebensstil verändert.

    Da möchte ich ganz klar sagen:

    Mit 2000 € brutto kann man keine Familie gründen.

    Man kann sich keine kulinarischen Experimente gönnen, z.B. mal in ein besseres Restaurant gehen.

    Man kann super entspannenden Urlaub auf Balkonien genießen.

    Man kann nicht seine Familie mit Geldzuwendungen unterstützen.

    etc. pp.

    Ich verstehe schon dass die Perspektive E11 wohl super ist. Aber was ist wenn man vorher entlassen wird? Oder versetzt wird? Oder man einen "geeigneteren" findet? Oder es doch schon mit einer E05 Bezahlung geht und der Betreffende ja garnicht mehr leiste durch die bessere Bezahlung und darum man aus Gnaden aus der E11-Stelle eine E07-Stelle macht. Du verstehst, wir haben ja Krise und wir müssen alle den Gürtel enger schnallen.

  3. Ich glaube du verkennst aber dass er mit einer Einstufung in E5 nur 2000 € brutto verdienen würde. Das wäre wahrscheinlich genauso viel wie Ausbildungsvergütung + BAB. Wofür hat er dann die 3 Jahre Ausbildung gemacht, wenn er dann faktisch wie eine unqualifizierte Fachkraft bezahlt wird?

    Wenn jetzt die Einstufung mit E8 oder E9 gewesen wäre, dann hätte man wenigstens ein marktkonformes Einstiegsgehalt gehabt. Dann die geplante Steigerung auf E11 pro Halbjahr wäre dann akzeptabel mMn.

  4. Zuerst einmal kündigt man nur wenn man den neuen Arbeitsvertrag hat. Das hat damit zu tun, dass man nicht weiß wie der neue AG tickt. Stellt euch vor, der Vertrag müsste durch die Gesellschafterrunde oder durch den Betriebsrat. Dann schaut ihr schön blöd aus der Wäsche, wenn einer der Beiden Bedenken hat und der Vertrag trotz ganz ganz fester Zusage vom Abteilungsleiter nicht zustande kommt.

    Und man hat ja im Bewerbungsgespräch ja erwähnt dass man x Wochen Kündigungsfrist hat. Wenn der neue Vertrag zu spät ankommt, dann muss man mit dem späteren Eintrittsdatum rechnen. Keiner kann von einem Arbeitnehmer verlangen ohne schriftliche Zusage die Stele zu kündigen. Und ein vernünftiger AG macht das auch nicht, weil er dafür Verständnis hat.

    Außerdem bist du doch wahrscheinlich noch in der Probezeit oder nicht? Dann hast du eh 2 Wochen Kündigungsfrist. Wenn nicht, dann kannst du auch zum 15. Oktober kündigen. Dann sagst du das auch dem neuen AG. Wärst du ganz ganz ganz dringend als Arbeitskraft benötigt, dann kriegst du auch ratz fatz den neuen Vertrag.

    Vergleichbar ist das alles wie in einer Beziehung: Erst sucht die Frau sich einen neuen Macker und dann trennt sie sich. Aber es ist niemals die Schuld vom Ex-Macker sondern es hat einfach nicht gepasst und es wäre ihre Schuld.

    @Holtzi wieso 3 Monate weiter voll arbeiten? :D

  5. post-84377-14430449662096_thumb.png

    Hab dich nach deinem AG gefragt und nicht dich um einen Job gebettelt. Kleiner aber feiner Unterschied.

    Apropos. Wusste nicht dass du für die Stadt arbeitest. Ich habe die Bezirksregierung in Düsseldorf persönlich angemailt und den Stand meines Zeugnis-Widerspruchs nachgefragt. Leider haben die mir bis heute nicht geantwortet. Vielleicht kannst du mir da helfen, dass das endlich abgearbeitet wird?

    Danke

    PS: Das ist nur eine Bitte und keine Bettelei.

  6. Theorie und Praxis ist nicht immer identisch.

    Kunstgriff 33 (Konsequenz leugnen)

    Sagen Sie: »Das mag in der Theorie richtig sein; in der Praxis ist es falsch.« – Durch dieses Sophisma gibt man die Gründe zu und leugnet doch die Folgen; im Widerspruch mit der Regel a ratione ad rationatum valet consequentia. – Jene Behauptung setzt eine Unmöglichkeit: was in der Theorie richtig ist, muß auch in der Praxis zutreffen; trifft es nicht zu, so liegt ein Fehler in der Theorie, irgend etwas ist übersehen und nicht in Anschlag gebracht worden, folglich ist es auch in der Theorie falsch.

    Wenn die Theorie wirklich richtig ist, muß es nämlich auch in der Praxis zutreffen.

    Arthur Schopenhauer: Eristische Dialektik - oder - Die Kunst recht zu behalten

  7. Du hast kompletten Anspruch beim ersten Arbeitgeber. Du kannst dann den Urlaub nehmen, aber dann gibt dir der alte AG einen Nachweis nach Bundesurlaubsgesetz. Den müsstest du auf Verlangen beim neuen AG einreichen und der würde dir dann aber ggf. daraufhin keinen Urlaub mehr für das laufende Jahr geben, weil du ja schon deinen Jahresurlaub nach Bundesurlaubsgesetz aufgebraucht hast.

    Normalerweise verzichten die meisten auf den Urlaubsschein, da das unnötige Bürokratie bedeutet und verwenden die Anteiligkeitsklausel. Es ist ja idR egal ob der vorherige AG vollen Urlaub gewährt hat.

    Vorteilhaft ist, wenn du zum direkten Konkurrenten gehst. Dann solltest du das entsprechend kundtun und auf eine Freistellung hoffen.

  8. @Darktobi

    ich sag das mal wenig politisch korrekt:

    Da man nur um ein ganzes Jahr verkürzen kann wenn man Abitur oder eine bereits abgeschlossene kaufmännische Ausbildung hat, geht wohl der Gesetzgeber davon aus, dass die wirtschaftlichen Zusammenhänge für diese beiden Gruppen schon bekannt oder zumindest schnell verständlich sind.

    Aber Sonder-, Haupt- und Realschüler brauchen wohl den ganzen Unterricht...

    Wobei gute Berufsschulen auf Verkürzer Acht nehmen und entsprechend den Lehrplan einstellen.

    Naja

  9. Ist ja auch nachvollziehbar: Derzeit ist die Bewerbungszeit.

    Die müssen Studien-nachweise überprüfen welche jetzt aktuell aufm Tisch liegen damit die Studenten in höheren Fachsemester einsteigen können. Besonders Master-Studiengänge können komplizierte Zugangsbedingungen haben, welche dementsprechend viel Zeit brauchen.

  10. Dies ist berufsschulabhängig. Gibt welche die machen Block, also 3-4 Wochen durchgehend, oder tagesweise. Wobei 2 Tage im ersten Jahr, und jeweils 1 Tag im zweiten und dritten Lehrjahr üblich sind.

    Besser ist mMn die tagesweise Form. Wenn du wirst verpasst du weniger, und wenn der Lehrer krank wird fällt nur ein Bruchteil aus. Im BlockUnterricht fällt dann ein großer Brocken an Unterricht aus. Außerdem wird man mMn bei Blockunterricht stärker im Laufe des Blockes faul, als wenn du weißt dass du dich nur einmal die Woche in der Schule anstrengen musst.

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