Zum Inhalt springen

Ausbildungsgesetz


shape73

Empfohlene Beiträge

Hai Leute !!

Ich suche DRINGEND jemanden, der sich mit unserem FI-Ausbildungsgesetz auskennt !! (oder jemanden, der weiß, wo ich mir diese Gesetzestexte im Netz anschauen kann -oder download-)

Mich interessiert dabei vor allem folgender Punkt:

- wann muß man spätestens bescheid bekommen, wenn man nicht übernommen wird ?? bitte helft mir !!!

thanX

d!rk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

M. W. ist der Arbeitgeber überhaupt nicht verpflichtet, Dir eine Auskunft zu geben. Er muss Dir also weder ein Angebot machen, noch Dir absagen. Mit Bestehen der Prüfung ist das Ausbildungsverhältnis beendet, es gibt allerdings einen Paragraphen, dass - wenn Dich niemand daran hindert weiterzuarbeiten - Du in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen bist. Ansonsten gibt es aber keine Pflicht des AG, Dich zu informieren (schon gar nicht mit Termin!), ob er Dich weiterbeschäftigen will. Er braucht Dir ja auch nicht kündigen, wenn er das nicht will... Trotzdem wäre es natürlich wünschenswert, wenn er Dich nicht allzu lange im Unklaren lässt...

So long,

Horscht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... guck mal in deinen Arbeitsvertrag, da steht meist folgende Floskel:

... endet mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung abgelegt wurde ....

oder

... endet mit Ablegen der Abschlußprüfung.

Damit MUSS der AG dem Azubi NICHT explizit mitteilen, dass Schluss ist.

ABER:

Es gibt Urteile und Tarifverträge mit folgendem Tenor:

Wenn der (fertige) Auszubildende nach der Ausbildungszeit seinen Arbeitsplatz antritt, so ist dann ein stillschweigendes Einverständnis erreicht...

Heißt folgendes:

Der AG übernimmt den AN. ABER: kann sofort wieder gekündigt werden - ist nur ein mündlicher Vertrag, Kündigungsfrist Lt. Urteilen ca. 14 Tg, Grundentlohnung (muss aber meist eingeklagt werden) - hatten wir schon mal bei Chemielaboranten! - gilt aber für jeden Beruf!

peterb

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von peterb:

ABER:

Es gibt Urteile und Tarifverträge mit folgendem Tenor:

Wenn der (fertige) Auszubildende nach der Ausbildungszeit seinen Arbeitsplatz antritt, so ist dann ein stillschweigendes Einverständnis erreicht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...