Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Gericht: Acer muss vorinstallierte Software erstatten

Empfohlene Antworten

Kann man das jetzt mit jedem Arcer bzw. beliebigen Laptop machen?

Ein Acer-Kunde klagte vor einem französischem Gericht auf Kostenerstattung für die vorinstallierte Software auf seinem Rechner, die er nicht haben wollte. Acer hat eine entsprechende Klausel zur Kostenerstattung im Kaufvertrag.

Das Gericht gab dem Kläger laut einem Bericht des EU-Projekts IDABC in vollem Umfang recht. Das Gericht im französischen Puteaux sprach dem Acer-Kunden demnach 311,85 Euro für die Software zu. Auf dem Rechner waren ein Windows-Betriebssystem und andere Programme vorinstalliert. Außerdem muss Acer 150 Euro Anwaltskosten erstatten und 500 Euro Strafe zahlen. Der Kunde hatte das Acer-Notebook im vergangenen Jahr für 599 Euro gekauft.

In dem Kaufvertrag mit Acer stehe, so berichtet die IDABC in ihren Open Source News, dass der Kunde sich ungenutzte Software rückerstatten lassen kann. Darauf stützt sich auch das Urteil. Acer hatte dem Kunden 30 Euro angeboten. Der ging daraufhin vor Gericht. Die IDABC ist ein Projekt der europäischen Kommission, das Behörden, Unternehmen und Bürger unter anderem über IT im öffentlichen Sektor informiert. IDABC steht für: Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Business and Citizens.

Kann man das jetzt mit jedem Arcer bzw. beliebigen Laptop machen?

a) französisches Recht != deutsches Recht

B) "n dem Kaufvertrag mit Acer stehe, [...] , dass der Kunde sich ungenutzte Software rückerstatten lassen kann." <-- wenn du diese Klausel in deinem Kaufvertrag findest

a) französisches Recht != deutsches Recht
Mist, daran habe ich jetzt nicht gedacht:D

Aber sowas sollte man wirklich abschaffen, dann würden die Laps billiger werden. Ärgert mich irgenwie, dass man sich keinen neuen Lap ohne Software kaufen kann :(

ich sag ja nicht das es nicht auch hier funktioniert. allerdings wirst du dich bei widerstand dann halt erneut durch die Instanzen boxen dürfen und kannst das genannte Urteil nicht als Referenz verwenden.

Aber wenn das so in den deutschen Vertragsbedingungen steht sehe ich da eigentlich kein Problem das auch hier durchzusetzen.

Also nicht Falsch verstehen, ich wollte jetzt nicht vor Gericht :D

Fand das nur witzig, dass das überhaupt geht.

Naja es ging wohl, da etwas entsprechendes im Vertrag stand, dass man ungenutze Software erstattet bekommen könnte. Nun ist auch die frage, was ist "ungenutze" Software ;)

Bei meinen Laptop war die vorinstallierte Software auch nicht als extra posten.

Ich denke, Acer wird das nun abändern und damit wird ruhe sein :beagolisc

Archiv

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr beantwortet werden.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.