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Freiberuflich oder Angestellt ?


Jeb

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Hallo Leute

ich arbeite nun schon seit gut einem jahr als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung.

Ich bin aber eigentlich schon seit ich arbeite die ganze zeit von meinem arbeitgeber ausgeliehen.

Nun arbeite ich hier mit vielen externen zusammen die mit sicherheit das drei oder vierfache von meinem gehalt kriegen

vor allem sammeln sich eigentlich dauernd überstunden an, die ich als angestellter mir in die haare schmieren kann , vor allem deswegen würd ich das machen ..

nun bin ich am überlegen ob ich nicht den schritt ins freiberufliche machen sollte...

kann da jemand bitte aus eigener erfahrung mal berichten ?

bezüglich akzeptanz vom arbeitgeber

vorraussetzungen um überhaupt als solcher durchzugehen...

ich habe bereits auch schon gegoogeld, aber mir gehts mehr um persöhnliche erfahrungen damit...

Danke!

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Die freiberufliche Tätigkeit hat sicher nicht nur vorteile. Den Verdienst musst du in den richtigen Kontext stellen. Keine bezahlte Krankheit, kein bezahlter Urlaub, keine Einzahlung in die gesetzliche Rente, kein Ersatz für Verdienstausfall durch höhere Gewalt, usw. Beachtet man diese ganzen Einschränkungen, dann stellt man schnell fest, das nicht ganz das "3 bis 4fache" rauskommt. Hat man ein gutes Angestelltengehalt, dann kann sich unterm strich durchaus messen. Natürlich bleibt, wenns gut läuft auf mehr im Geldsäckel, getreu dem Motto: Mehr Risiko, mehr Gewinn! Das sollte auch so sein, denke ich.

Als Freiberufler hat man natürlich auch eine höhere Flexibilität in der Zeiteinteilung, und abwechslungsreiche Tätigkeiten. Das ist schonmal ein Plus. Als ich mit der Freiberuflichkeit anfing trieben mich schon ganz schön die Zukunfts- und Existenzängste. Du musst von Anfang an akzetpieren das es auch nichts werden kann... Inzwischen, mit einem Kundenstamm, und guten aussichten für 2008 seh ichs auch recht entspannt. Mich hat allerdings immer die Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Selbständigen gereizt. Nicht der Weisungsgebundenheit eines blöden Chefs ausgesetzt sein, ist auch ganz gut. Nur, was früher der Chef war, ist heute der Kunde, und beide sind König ;)

Ich sag einmal abschließend, prüfe dich ganz genau, ob du das wirklich möchtest. Nur das Geld im Auge zu haben, kann den Blick fürs wesentliche verstellen.

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wenn du ein paar Kontakte zu Projektvermittlern hast (eventuell ist dir dein alter Arbeitgeber ja künftig auch als Auftraggeber wohl gesonnen) ist das ganze eine Überlegung wert.

Allerdings halte ich ein Jahr Berufserfahrung für zu gering man sollte für künftige Projekte schon ein bischen was an Referenzen vorzuweisen haben. Desweiteren würde ich den Schritt rein vom Alter her erst ab Ende 20 gehen da man davor imho einfach noch zu Grün rüberkommt.

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so ists gedacht...

Also dass ich zumindest für die Anfangszeit meinen alten Arbeitgeber "behalte"...also an meinen Aufgaben ändert sich nichts, nur die bezahlung wird anders

kontakte zu projektvermittlern habe ich , und ich hab auch kontakte zu ner anderen firma...

also in dieser richtung mach ich mir keine sorgen.

Das einzige was ich mir denke dass mich mein arbeitgeber vielleicht komisch ansieht wenn ich mit der idee zu ihm komme

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Da gibts auch andere Dinge zu beachten. Die Sozialversicherung und auch Betriebsräte haben ganz schön was dagegen das dein "Job sich nicht ändert, aber die Bezahlung schon"... Da gibts auch einschlägige Regelungen zu. Wenn du nicht gerade unabkömmlich bist, bei deinem AG wär ich mit dem Vorschlag vorsichtig. Das mit Sorgen kommt schon, keine Angst :)

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eben gerade wegen der einschlägigen regelungen .. deswegen frag ich auch so ein bischen nach :)

mein arbeitgeber ist mittlerweile ein 10 mann betrieb - drei oder vier sind intern, der rest freiberuflich...

das gibt mir da wieder auftrieb das mit dem freiberuflich durchzuziehen

deswegen frag ich ja :-)

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inwiefern wird das verfolgt ? wie darf ich mir das vorstellen?

was muss ich da nachweisen ?

ich wüsste da mindestens einen oder zwei andere kunden für die ich dann ab und zu rechnungen stellen könnte.

Ausserdem kann ich dann auch den ganzen anderen "privaten" leuten rechnungen stellen ...

insofern wäre es dann nicht nuuuurr der eine arbeitgeber ...

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Nicht die Anzahl der Auftraggeber ist ausschlaggebend, sondern die Verteilung der Einnahmen. Hast Du über einen Zeitraum (von lass mich Lügen 12 Monaten) 80%+ der Gesamteinnahmen von nur einem Auftraggeber, dann leitet die Sozialversicherung schon mal ein Feststellungsverfahren zur Scheinselbständigkeit ein. Wenn der Auftraggeber dann auch noch dein alter AG ist heißts Nachzahlen + Strafe. Das ist der Grund, warum der ehemalige AG auch oft ein wenig zickt, da er dann nicht nur die Kosten der Sozialversicherung hat, sondern auch noch einen zusätzlichen Arbeitnehmer. Das hab ich mit meinem alten AG durch, der aber inzwischen sogar zu meinem Kundestamm gehört.

Ich will nicht sagen das das die Regel ist. Schwarzmalen will ich erst recht nicht. Aber passieren kann sowas schon. Daher bist Du auf der sicheren Seite, wenn du Einnahmen aus verschiedenen Quellen hast. Einfach Rechnungen an Freunde stellen reicht auch nicht wirklich. Das Geld muss auch geflossen sein.

Für sowas solltest Du im übrigen einen Steuerberater konsultieren.

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ja ne, klar , da fliesst geld, das ist keine Frage, allerdings wirds nicht 20% sein, dass schon mal nicht

allerdings kenn ich auch kollegen, solange wie die in der firma sind, kann ich mir nicht vorstellen dass die diese 20% schaffen....

mmmmmhhh

steuerberater ist gerade irgendwie schlecht weil ich nur am wochenende zuhause bin , und dann sind termine rar....

aber ich werd wohl nicht drum rum kommen ....

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Gast Noch100Tage

Den Schritt den du dir momentan überlegst habe ich zum Juni gemacht, für mich was das Kriterium auch die Bezahlung.

Was du vorher mit deinem künftigen Auftraggeber klären solltest, ist ob dieser dich nach deiner Kündigung bei deinem Arbeitgeber noch beauftragen kann/will. Das Dürfen ist eher kein Problem, du solltest jedoch solange du noch bei deinem AG angestellt bist, nicht mit diesem in Konkurrenz treten.

Zum Thema Wettbewerbsklausel: Diese muss explizit vorliegen, ein allgemeines Bla-Bla-Wettbewerbsklause im Arbeitsvertrag reicht eindeutig nicht, siehe https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=25637

Mittel- und Langfristig ist es wichtig, dir mehrere Standbeine (=Kunden) zu besorgen, solltest du dauerhaft und nicht Projektbezogen bei einem Kunden bleiben, könnte das unter Scheinselbständigkeit fallen.

Grüße

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Einzelunternehmen heisst einfach nur Gewerbeschein. Macht auch keinen Unterschied bzgl. der Scheinselbständigeit. Die Rechtsform hat keinen Einfluss auf die Bewertung. Für dich gilt wenn 3 belibige der 5 Punkte auf dich zutreffen, liegt die Vermutung nahe das Du scheinselbständig bist:

* im Wesentlichen und auf Dauer - rund fünf Sechstel des Umsatzes - wird für einen Auftraggeber gehandelt

* keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingestellt sind

* der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten lässt

* der Selbstständige keine unternehmertypischen Merkmale erkennen lässt

* die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.

(Punkte aus Wikipedia entnommen)

Der letzte Punkt wäre ja dann schonmal erfüllt.

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also ich arbeite seit 2005 Selbstständig teilweise Freelancer teilweise eigene Projekte im Web bereich, bin recht zufrieden arbeite jetzt seit einem Jahr im Ausland könnte jederzeit nen neuen Job bekommen denke wenn man Jung ist und keine Verpflichtungen hat ist es sehr gut.

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