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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

Ich bin auch so ein Kandidat, der die Prüfung (FISI Abschlussprüfung

Winter 07)eigentlich nur bestehen will;)

Jetzt wollte ich mal fragen (weil Lehrer und Ausbilder nciht so gut informiert sind), wie die Rechnung eigentlich gemacht wird für das Bestehen.

Stimmt es, dass man mit 30% in einem Teil sogar noch bestehen könnte, wenn man es ausgleichen kann?

Es wäre nett, wenn mir einer mein Gewissen beruhigen kann;)

Grüße pete

Hi Peteyo.

Ja, das ist rein rechnerisch möglich. Die GA1 und die GA2 zählen jeweils 40 % und der WiSo Teil immerhin 20 %.

Hier kannst du dir das alles mal ausrechnen. Mit der mündlichen Zensur kannst du da zusätzlich noch was rausholen und das Projekt zählt ja auch noch ;)

>Ist es nicht so, dass man in jedem der drei Teile mindesten 50 Prozent (also eine 4) schaffen muss, um zu bestehen?

Nein glaube nicht. min 30% in jedem Prüfungsteil aber insgesamt in der ganzen Pürfung >= 50%

Ja, ihr habt Recht, hab das eben nochmal in einem Buch zur Prüfungsvorbereitung nachgeschlagen. Man kann auch bestehen, wenn man in einem Aufgabenteil weniger als 50 % hat, muss dann halt ausgeglichen werden durch die anderen Teile. Mit einem einzigen Aufgabenteil kann man die ganze Prüfung nur dadurch verhauen, dass man weniger als 30 Punkte hat.

Beispiel: Teil 1: 40 Punkte, Teil 2: 60 Punkte, Teil 3: 50 Punkte => 50 Punkte insgesamt => bestanden :)

Also laut Prüfungsvorbereitung gibt es mittlerweile eine Sperrfunktion, welche besagt, dass in jedem Aufgabenteil nicht weniger als 50 Pkt. erzielt werden dürfen!!!

GA1 und 2 zählen 40% und Ga3 nur 20 man kann sich nur die durchschnittsnote verbessern, aber eine mangelhafte note ist nicht zugelassen!

GA1 und 2 zählen 40% und Ga3 nur 20 man kann sich nur die durchschnittsnote verbessern, aber eine mangelhafte note ist nicht zugelassen!

Aus der Verordnung, § 15 Abschlußprüfung

[...]

(6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht.

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

(8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

ITKTAusbV - Einzelnorm

Bisher hat sich die Verordnung nicht geändert.

bimei

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