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Rechte am Projektbericht


derJan

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Hallo,

habe über die Suche nichts zu diesem Thema finden können, also frage ich einfach mal in die Runde:

Wer hat die Urheberrechte am Projektbericht? Ich, also der Ersteller oder mein Betrieb?

Desweiteren suche ich einen "Disclaimer", der es (in diesem Fall der IHK bzw. dem Prüfungsausschuss) untersagt, den Projektbericht in Plagiat-Erkennungsdienste wie turnitin einzureichen. Ich bin der festen Meinung einen solchen Text im Internet mal gesehen zu haben, kann ihn aber nirgendwo finden. Da steht in etwa drin, dass die Rechte am Text beim Urheber liegen und dieser ohne Einwilliung desselben nicht weiter veröffentlich etc. werden und auch Diensten wie turnitin nicht gegeben werden darf (da diese Dienste die Texte archivieren und auf Basis derer Geld verdienen). Kennt jemand diesen "Disclaimer" und/oder weiß wo ich diesen finden kann?

Danke schonmal und n schönes Wochenende

Jan

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Ist das Projekt wirklich so toll und innovativ, dass es ein schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechtes o.ä. ist???

Bei solchen angesprochenen Klauseln würde ich als Prüfer persönlich bestimmt besonders genau hinschauen wollen. Und zwar fachlich und formal.

Ansonsten denke ich, unterliegt das den Regelungen aus dem Ausbildungsvertrag, dem Berufsbildungsgesetz und der Prüfungsordnung. Da steht auch etwas von Verschwiegenheit des Prüfungsausschusses drin.

Und was man in der Arbeit erzeugt gehört prinzipiell automatisch dem Arbeitgeber.

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Wer hat die Urheberrechte am Projektbericht? Ich, also der Ersteller oder mein Betrieb?
Hallo,

der Betrieb hat die Rechte, da du diese Arbeit im Rahmen deines normalen Ausbildungsvertrages erstellst. Ansonsten würde bei Kündigung von Mitarbeitern jeder im Rahmen seiner Tätigkeit abgeschlossene Vertrag dem Mitarbeiter und nicht dem Betrieb gehören.

Desweiteren suche ich einen "Disclaimer", der es (in diesem Fall der IHK bzw. dem Prüfungsausschuss) untersagt, den Projektbericht in Plagiat-Erkennungsdienste wie turnitin einzureichen. Ich bin der festen Meinung einen solchen Text im Internet mal gesehen zu haben, kann ihn aber nirgendwo finden.
Wozu?

Wenn du mir solches Untersagen würdest, dann würdest du mir als Prüfer eine Beschränkung in der Begutachtung deines Projektes vorschreiben, so daß ich mich nicht im Stande sehe, deinen Bericht zu bewerten. Die Folge sind nur für dich relevant.

Es handelt sich immer noch um eine Abschlussarbeit, die entsprechend in jede Richtung, also auch in Richtung des Plagiats auf deren Inhalt abgecheckt und bewertet werden darf. Es ist keine wissenschaftliche Arbeit mit neuerlich veröffentlichen Erkenntnissen von deren Kenntnisnahme man sich als Prüfungsausschuss insbesondere finanzielle Vorteile erlangen könnte.

Da steht in etwa drin, dass die Rechte am Text beim Urheber liegen und dieser ohne Einwilliung desselben nicht weiter veröffentlich etc. werden und auch Diensten wie turnitin nicht gegeben werden darf (da diese Dienste die Texte archivieren und auf Basis derer Geld verdienen). Kennt jemand diesen "Disclaimer" und/oder weiß wo ich diesen finden kann?
Konzentriere dich lieber auf deine Arbeit und meine nicht, dass man mit Wortkombinationen und Textbausteinen innerhalb einer erstellten Datenbank deine persönlichen Urheberrechte verletzen könnte (zumal die rechtliche Verwertung der Ergebnisse bei deinem Betrieb liegt).
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Skurrile Idee.

Aber keine Sorge, ein Upload Deiner Arbeit würde meines Erachtens gegen die Verschwiegenheitsregeln des PA verstossen.

Natürlich macht sich der PA ein Bild davon, ob die Arbeit selbst erstellt worden SEIN KÖNNTE, aber dies halte ich durch eine elektronische Prüfung sowieso nicht für so aussagekräftig wie ein Fachgespräch. Turnitin ( Danke für die Idee übrigens :D ) scheint ja auch mit deutschen Arbeiten noch nicht hinreichend umgehen zu können und passt daher sowieso nicht

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Hallo,

Wer hat die Urheberrechte am Projektbericht? Ich, also der Ersteller oder mein Betrieb?

Die besitzt der Urheber.

Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes (§7 UrhG).

Und da Urheberrechte nur vererbt werden können, musst du schon sterben, eh sie jemand anderes bekommt. (§29 UrhG).

Der Arbeitgeber und die IHK haben Nutzungsrechte.

Erklär am besten mal deinem Arbeitgeber, dein und sein Interesse an einer Einschränkung von Nutzungsrechten gegenüber der IHK.

Z.B. das Senderecht (§20 UrhG) explizit zu verbieten für diese Arbeit wegen Firmengeheimnissen(bezug zu Hardware und Software der Firma). Wer die Arbeit will darf gerne bei euch nachfragen.

In wieweit man das der IHK gegenüber darf, weiß dein Arbeitgeber. Du musst ihm nur zeigen, das es auch in seinem Interesse ist.

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Das Urheberrecht ist natürlich immer deins. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz hat dein AG das exklusive Nutzungsrecht. Ein Sperrvermerk ist allerdings meist nur auf wissenschaftlichen arbeiten zu finden. Mal ehrlich, was kann an einer 35-70h - Arbeit sperrwürdig sein?

Meines erachtens kann den aber dein Ausbildungsbetrieb verlangen. Du selbst kannst sowas eigeninitiativ nicht machen, da du das Nutzungsrecht abgegen hast, als du deine Ausbildungsvergütung auf dem Konto hattest.

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