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Wann Ende der Ausbildung?


der_eli

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Hi,

hab eben den Termin für die mdl. Abschlussprüfung bekommen (Präsentation und Fachgespräch). Ist es wirklich so, dass mit bestehen der mdl. Prüfung das Ausbildungverhältnis beendet ist?

(ich bin Verkürzer, laut Ausbildungsvertrag geht die Ausbildung bis 28.Februar, Termin für mdl. Prüfung ist der 13te Februar)

Wie sieht das dann mit der Ausbidlungsvergütung für Februar aus?

Wieviel bekomme ich da?

Gruß.

der_eli

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Wie sieht das dann mit der Ausbidlungsvergütung für Februar aus?

Wieviel bekomme ich da?

Wenn Du die Prüfung bestehst, bekommst Du bis zum 13.02. Ausbildungsvergütung. Danach bist Du entweder arbeitslos oder Du wirst von deiner Firma übernommen. Bei letzterens bekommst Du ab den 14.02. volles Gehalt (kein Azubi Gehalt).

Frank

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Wenn du bestehst:

jetzige Ausbildunsvergütung / 30 * 13 für Februar, in deinem Fall

Wenn du nicht bestehst und auf weitere Beschäftigung bis zur nächsten Prüfung bestehst, bekommst du deine Ausbildungsvergütung normal.

Achtung:

Wirst du nach der bestandenen Prüfung weiterbeschäftigt, gilt ein Arbeitsverhältnis für begründet!!!

Du hast ab dem Tag, wie bereits jemand über mir schrieb, Anspruch auf Facharbeiterlohn.

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Weil 30 Tage fuer die Anteilsberechnung genutzt werden, das ist der Durchschnittswert der Monatstage aller Monate.

30 Tage werden auch bei Monaten mit 31 Tagen und auch beim Februar mit 28 (bzw. im Schaltjahr 29 Tage) genutzt.

Es steht auch in vielen Arbeitsvertraegen drin, dass bei einer anteilsmaessigen Gehaltsberechnung als Grundlage ein Monat mit 30 Tagen genutzt wird.

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Bekanntgabe: idR direkt im Anschluss Deiner muendlichen Pruefung in schriftlicher Form.

Zeugnis:

Das ist abhaengig davon wie gross Deine IHK ist und wieviele Prueflinge insgesamt (=nicht nur Dein Ausbildungsberuf) bei Deiner zustaendigen IHK zum Pruefungstermin Winter 2007/08 geprueft werden.

Das Zeugnis kann innerhalb weniger Tage bei Dir angekommen sein, es kann auch Wochen dauern.

Bindend ist das Datum auf dem Schriftstueck, dass Du bei der Bekanntgabe bekommst.

D.h. wenn Du am 13.02.08 Deine muendliche Pruefung hast und bestehst, dann ist Deine Ausbildung beendet.

Du bekommst dann fuer den Februar die erwaehnte anteilsmaessige Ausbildungsverguetung (monatliche Ausbildungsverguetung brutto / 30 x 13 Tage).

Falls Du nicht bestehen solltest, dann geht die Ausbildung bis zum 28.02.08 weiter (Datum auf Deinem Ausbildungsvertrag) und waere ganz streng genommen auch hier eine anteilsmaessige Verguetung. Denn Du bist lt. Vertrag am 29.02.08 nicht mehr in der Ausbildung.

Du hast das Problem mit dem Schaltjahr erkannt und haettest eine Vertragsaenderung veranlassen koennen.

Dein Ausbilder und IHK-Sachbearbeiter sind auch nur Menschen und koennen diesen in Schaltjahren nicht seltenen Fehler machen.

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