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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

mich würde die Regelung interessieren, wie das mit der Berufsschule bei Volljährigen geregelt ist. Wie schaut das aus? Wann müssen die nach der Berufsschule zum Betrieb und wann nicht? Bitte nur das, was der GEsetzgeber vorschreibt. Gibt es noch unterschiede zwischen RLP und NRW?

Grüße

Ps: Hintergrund ist, dass aus einem Nachbarbetrieb Azubis nicht mehr zum Betrieb kommen müssen, wenn die mehr als >= 6h Schulstunden haben.

Hallo,

Wenigstens 18-jährige Auszubildende haben seit dem 1. März 1997 nur noch einen Anspruch auf Freistellung für die Dauer des Berufsschulunterrichts einschließlich der Pausen.

Bei Blockunterricht, der eine volle Kalenderwoche von Montag bis Freitag umfasst, können die jugendlichen Auszubildenden nur zu einer höchstens zweistündigen Veranstaltung je Woche in den Betrieb bestellt werden.

Quelle: IHK Rhein-Neckar - Startseite

Phil

Rechtlich hast du deine Arbeitszeit am Tag abzusitzen. Wenn du in der Schule warst, da zählen auch die Pausen dazu, kann dich der Arbeitgeber danach noch für den Rest deiner Arbeitszeit einbestellen. Es gibt aber auch Betriebe die volljährige Azubis nach der 6. Stunde nicht mehr in den Betrieb einbestellen. Aber das ist ein Kann kein Muß.

Wenn die Schule von 8 bis 13 Uhr geht, hast du 5 Stunden abgesessen also hast du noch 3 Stunden zu arbeiten.

Soweit ich weiß ist Fahrzeit = Freizeit, wird ergo nicht angerechnet.

Bei mir in Bayern wird die Fahrzeit angerechnet. d.h. wenn ich um 13 Uhr aus hab und 1h zum Betrieb fahr müsste ich nur noch 2h arbeiten...

Mein Chef meinte als das Thema aufgekommen ist das des irgendwie sinnfrei wäre mich wegen 2h reinzubestellen und hat gesagt ich soll die Zeit dann doch bitte sinnvoll zuhause nutzen ;)

Das kann ich alles nicht so ganz stehen lassen :)

Bei meinem ersten Betrieb war ich viel im Außendienst unterwegs mit Firmenwagen.

a) Fahrten zur Firma / Schule sind natürlich Privatvergnügen

B) Fahrten von der Firma aus theoretisch erstmal Arbeitszeit

Wenn man auf B) wirklich besteht, muss man aber ggf. mit den Konsequenzen leben, wie ich es tue.

Bei meiner ersten Firma musste ich nach 6 Schulstunden in den Betrieb, was auch absolut korrekt ist. Man hat jedoch Zeit für ein Mittagessen und ggf. um sich umzuziehen.

Meine neue Firma ist ne knappe Stunde fahrt von meinem Heimat Ort (und der Schule)entfernt. Diese Stunde Anfahrt nehme ich für normale Arbeitstage in Kauf, nicht jedoch für Fahrten im Anschluss an die Berufsschule.

Falls der Arbeitgeber darauf bestehen sollte, kann man die IHK einschalten.

Es muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen Anfahrt und Arbeitszeit bestehe.

Wenn die Schule also um 13:15 ihre Pforten öffnet und ich meine Mittagspause mache, würde ich um 14 Uhr losfahren, wäre um knapp 15 Uhr da, um dann um 17 Uhr wieder zu fahren.

2 Stunden fahren für zwei Stunden Arbeitszeit? Da hat selbst die liebe IHK mir zugestimmt, das das nicht sinnvoll ist ;)

Aber bis auf diese Härtefälle gilt immer: Der Betrieb -kann- darauf bestehen, das du nach 6 Stunden Schule noch im Betrieb erscheinst. Dabei gilt aber, das die Schulzeit als Arbeitszeit angerechnet wird, sprich du schon 5 Zeitstunden gearbeitet hast. Mehr als 3 Stunden zu arbeiten nach der Berufsschule würde ich persönlich nicht einsehen.

Ich denke, je nach anliegender Arbeit, sonst geleisteten freiwilligen Überstunden oder auch Verhältnis zum Arbeitgeber kann man selbst mit den Chefs über alles reden :)

Falls das nicht der Fall ist, wie in meiner alten Firma, kündigt man oder beugt sich ;)

Firmen und Chefs die Azubis nicht ernst nehmen und über sowas nicht reden können, haben die Zeichen der Zeit meiner Meinung nach nicht erkannt und vergrätzen sich den eigenen Nachwuchs ^^

MfG

SeQ

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