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[Weiterbildung] AdA-Schein nützlich?


DerArne

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Hallo FI´ler,

ich habe die Möglichkeit einen AdA-Schein zu machen, sprich den Ausbildungseignungs-Schein. Jetzt meine Frage: wird der später auch nützlich sein wenn man Personal-Entscheidern gegenüber sitzt und diesen halt hat oder neben nicht...

Vielleicht habt ihr ja da Meinungen darüber - also raus damit ;)

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Also nach meinem Kenntnisstand wird es demnächst (wenn es nicht so schon ist) so sein das man einen Ausbilderschein besitzen muss um überhaupt ausbilden zu können.

Das hatten sie ja damals abgschafft weil es das Berufsbild ja "erst" seit 1998 gibt. Aber ob der zu gebrauchen ist bleibt wohl deiner Entscheidung überlassen. Ich finde ihn sehr sinnig.

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Das hatten sie ja damals abgschafft weil es das Berufsbild ja "erst" seit 1998 gibt.

Das ist, sorry, Unsinn.

Mit dem Berufsbild hat das gar nichts zu tun, abgeschafft ist auch nicht richtig.

Die Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde (vorerst) bis zum 31.07.2008 ausgesetzt.

@DerArne

Ob der Schein sinnvoll ist oder nicht, kann man pauschal kaum beantworten. Kommt vielleicht auch manchmal auf die Betriebsgrösse an. In einem grossen Betrieb bspw. wäre es u.U. völlig wurscht, ob Du so einen Schein hast oder nicht, weil es genügend AN gibt, die ausbilden dürfen.

Mal aus der AEVO zitiert, was als Nachweis ohne Ausbildereignungsprüfung gilt:

§ 6 AEVO Andere Nachweise

(1) Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine dieser Verordnung entsprechende berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet.

(2) Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 2 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann auf Antrag vom Prüfungsausschuß ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 3 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber

eine Bescheinigung. § 5 gilt entsprechend.

(3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den §§ 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Die zuständige Stelle kann Auflagen erteilen. Auf Antrag erteilt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung.

(4) In Betrieben der Landwirtschaft [...]

Schadet also sicher nichts; ob es nützt, den Schein zu machen, muss man selbst abwägen.

bimei

bimei

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Wie bimei es bereits ansprach, wird sicherlich Unternehmen geben, denen es egal ist ob Du die AEVO abgelegt hast oder nicht. Im Allgemeinen ist es jedoch so, dass Du durch diese Form der Weiterbildung, wohlmöglich noch nebenberuflich und auf eigene Kosten, zeigst, dass du bereit und motiviert bist, deine Fertigkeiten und Kenntnisse anderen, -i.d.R. jüngeren- Menschen beizubringen. Dies wird durchaus in der Wirtschaft positiv gesehen, da man hierbei eine Portion Sozial- und Kernkompetenz ausmachen kann. Ob und wie gut Du darin bist, sagt der Schein natürlich nicht. Wie hier teilweise zu lesen, gibt es genug Beispiele von AEVO Personal, das sich gelinde gesagt wie Darmendausgangslöcher (*überlistet* :D) benimmt.

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Ich verstehe dich teilweise bimei....

Also erstmal ob nun abgeschafft und am 31.07.2008 (Datum war mir nicht bekannt) wieder eingeführt oder ausgesetzt ist denke ich Haarspalterei, meinst nicht? Jedenfalls meinte ich es so das es keine Dauerlösung war.

Mit Berufsbild an sich hat es vielleicht nichts zu tun, mag stimmen. Aber mit der Sparte IT hat es mit Sicherheit zu tun, denn im Handwerk brauchst ja auch immer noch nen Meistertitel um ausbilden zu können.

Aber ich kannmich auch irrer... falls dem so ist klär mich auf. Beteilige mich ja hier um was zu lernen! ;)

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Mit Berufsbild an sich hat es vielleicht nichts zu tun, mag stimmen. Aber mit der Sparte IT hat es mit Sicherheit zu tun, denn im Handwerk brauchst ja auch immer noch nen Meistertitel um ausbilden zu können.

Halt, Stop Du haust hier was durcheinander. Wenn Du einen Meistertitel im Handwerk (Handwerkskammer) erwibst, ist die Ausbildereignung bereits zwingend integriert. Ohne Meistertitel darfst Du dich -bist jetzt- nicht selbstständig machen.

Die IT-Berufe gehören, wie z.B. die kaufmännischen Berufe, zur Industrie (Industrie und Handelskammer -IHK-) und dort musstest Du, bzw. darfst jetzt, die AEVO ablegen. Das war schon 1965 so und wird auch in Zukunft so bleiben.

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