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Selbstständig im Nebenerwerb


Guenny0815

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Wer hat damit schon Erfahrung?

Ich bin damals zu meinem Chef gegangen und hab ihn gefragt, wie das in der Firma gehandhabt wird. Nachdem ich aber nicht in Konkurrenz zum Unternehmen treten kann und mein Nebenerwerb recht überschaubar ist, brauchte ich gar nix einreichen und er hat's mir mündlich genehmigt.

ICQ

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Hallo,

ich wollte auch etwas nebenbei verdienen und die Stadt möchte Rechnungen von mir ausgestellt haben, also brauch ich ein Gewerbeschein.

Nun habe ich gelesen das wenn dies im gleichen Bereich wie meine Ausbildung ist, es zu Problemen kommen kann. Somit habe ich mein Chef gefragt und der war nicht so begeistert aber hätte nichts dagegen...

Sollte ich mir das schriftlich geben lassen ? ansonsten kann das zur Küdigung führen wenn man im gleichen Bereich wie die Ausbildung ein Nebenjob macht, hab ich gelesen.

Kann mir jemand helfen? wäre schade um das zusätzliche Geld.

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Belegen kann ich es leider nicht.

Ich weiß nur das es gemacht wurde, denn mein letzter Vorgesetzter bekamm dies von unserem Chef auch verboten und letzendlich lief die Firma auf seine Frau.

Er hat halt ausgeführt und Sie die Rechnungen geschrieben.

Inwieweit das rechtlich i.O. kann ich dir leider nicht sagen. Kommt eben drauf an wie du das mit der Abrechnung deiner Stunden machst? Wenn du und dein Bruder in einen Topf arbeiten geht das sicher, wenn er dir aber Lohn zahlt dann muss du den zweiten Job ja auch melden.

So denke ich mir die Sache zumindest.

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offiziell darfst du natürlich kein mitarbeiter in seinem gewerbe sein und du darfst auch kein Lohn von ihm bekommen.

Sprich, er muss dir das Geld im Prinzip schwarz auszahlen.

Wenn aber Geld weg geht, muss er das irgendwie in seiner Bilanz belegen, somit müsste das eigentlich auffliegen.

Oder aber er zahlt sich den Gewinn aus, und schenkt dir dann einen Teil davon. Somit hättest du nichst mit der Firma zu tun und würdest trotzdem dein Geld legal bekommen.

Hättest aber natürlich keinen Arbeitsvertrag und nichts, würdest also nicht dort arbeiten...

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Also so wie ich das sehe ist in diesem Artikel nur geklärt worden das es möglich ist als Personengesellschaft Privatentnahmen zu tätigen (Sprich OHG, GbR, Ich AG), jedoch nicht wie es dann versteuert werden muss. Warscheinlich muss das dann einfach je nach Steuerklasse mit in das Einkommen gerechnet werden. Weiß es aber nicht genau da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe ;) was ich aber leider demnächst muss :(

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