Rothaus Geschrieben 22. April 2008 Teilen Geschrieben 22. April 2008 hallo zusammen, mal ne kurze Frage ich bin derzeit im dritten Lehrjahr als ITSE habe also folglich im Mai meine schriftlichen Prüfungen. Tja leider sind meine Schulnoten nicht allzu gut. Mache mir Sorgen das ich die schriftliche Prüfung in den Sand setzen werde. Was würde eigentlich in so einem Fall passieren? Kann ich die Prüfung wiederholen wenn ja wann und wie wirkt sich ein evt. Nichtbestehen auf meinen Ausbildungsvertrag aus? Würde sich dieser dann verlängern und auch hier die Frage wie lang? ist das gesetzlich vorgeschrieben oder kann der Chef sagen Tscpüss prüfung nicht bestanden ich schmeiß dich jetzt raus. Würde mir nicht gefallen da ich wohl nicht übernohmen werde! Merci für Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Red1982 Geschrieben 23. April 2008 Teilen Geschrieben 23. April 2008 Hi, also falls du nicht bestehen solltes kannst du die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen. Wie das mit der Ausbildung aussieht weiß ich nicht ganz genau! Dein Vertrag dürfte aber bis August, September, je nach dem wann du deine Ausbildung begonnen hast gehen. Also müsstes du auch so lange in deinem Betrieb auf jedem Fall sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 23. April 2008 Teilen Geschrieben 23. April 2008 Wenn du nicht mutwillig durchfällst, kannst du bei nicht bestandener Prüfung das Aubildungsverhältnis verlängern. Siehe auch: Paragraph 21 Absatz 3 BBIG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. April 2008 Teilen Geschrieben 23. April 2008 PieDie hat schon den richtigen Paragraphen genannt. Wichtig ist aber der genau Wortlaut des Paragraphen. Dort steht "auf Ihr verlangen". Das bedeutet, wenn Du durch die Prüfung fallen solltest, dann muss man asap zu seinem Ausbildungsleiter gehen und sein Wunsch auf Verlängerung bekannt geben. Dann wird der Ausbildungsvertrag auch um ein halbes Jahr verlängert mit allen Rechten und Pflichten. Das Endedatum auf dem Ausbildungsvertrag ist dann hinfällig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.