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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich habe jetzt noch 11 Tage Resturlaub und am 02.07. meine Präsentation+Fachgespräch.

Meine Chefin "glaubt", dass ich am 02.07. meine Prüfungsergebnisse bekomme und damit ab dem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten muss.

Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass nach der mündlichen Prüfung noch etwa 10 Tage vergehen können, bis die Prüfungsergebnisse kommen. Und solange müsste ich ja noch angestellt sein, oder?

Ich hoffe jemand kann schnell antworten, weil ich morgen dann Urlaub nehmen möchte.

Danke im Voraus!

Meine Chefin "glaubt", dass ich am 02.07. meine Prüfungsergebnisse bekomme und damit ab dem Zeitpunkt nicht mehr arbeiten muss.

Deine Chefin "weiß". 100%

Der Prüfungsausschuss wird Dir das Ergebnis - zumindest Bestehen ja/nein - am Prüfungstag mitteilen und auch gleich eine Bescheinigung über Bestehen/Nichtbestehen für die Firma mitgeben.

Alles klar danke, das heisst ab 02.07. muss ich dann nicht mehr arbeiten, richtig?

Bekomme ich dann das Abschlusszeugnis an meine private Adresse zugeschickt oder wird das an den Betrieb geschickt?

hallo,

ich habe am 17. juni präsi und fachgespräch. was ist denn eigentlich, wenn der chef meint, er würde mich den rest des monats noch als azubi bezahlen und einen neuen vertrag erst ab dem 1.07 vorsehen.

kann er das so machen?

wenn nicht, ist das gesetzlich festgehalten?

gruß

Naja dein Vertrag endet am 17. Juni. Zu welchen Konditionen du einen Vertrag abschliesst für die Zeit vom 18. Juni bis 30.Juni bleibt euch überlassen. Wenn dein Chef dir ein Azubigehalt zahlen will kann er das (Tarifverträge mal aussen vorgelassen) . Nur dann musst du ja nicht annehmen. denn als ausgelernter genauso viel zu bekommen wie als Azubi ist eine Frecheit.

wenn er das so macht, würde ich ja meine ausbildungsvergütung für den juni gekürtzt bekommen, weil ich ja nur bis zum 17. da bin.

Du bist jedenfalls wenn Du einen Ordnungsgemäßen IHK-Vertrag hast ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung kein Auszubildender mehr. Insofern wird ab dem Moment dein alter Vertrag unwirksam, es muss ein neuer aufgesetzt werden. Einfach so weiterlaufen lassen kann man den alten nicht, da hättest Du keine Handhabe dafür, dass Du nach dem 17. noch Geld bekommst.

ja, die frage ist dann aber, ob ich meine ausbildungsvergütung vom juni dann gekürtz bekomme.

urlaub würde mir schon passen :D, habe sowieso nur 24 tage im jahr.

Ja, du würdest dann auch nur Ausbildungsgehalt für rund einen halben Monat bekommen, das stimmt.

Rechtlich gibt es an sich eben nur die 2 Möglichkeiten:

1. Arbeitsvertrag ab 18.06. mit eben entsprechender Bezahlung

2. Arbeitsvertrag ab 01.07. mit beschäftigungsfreier Zeit von 18.6.-30.6., wenn dir der AG vorher keinen neuen Vertrag geben will.

Aber:

Wenn du mit der Bezahlung als Azubi bis zum Monatsende einverstanden bist, würde das vermutlich auch so funktionieren. Ist dann ja dann sowas wie eine mündliche Vereinbarung, der beide Seiten dann zugestimmt haben.

Du hättest an sich aber das Recht mehr für deine Arbeit zu bekommen..

wenn es tatsächlich so ist, dass ich den rest des monats mit aubildungsvergütung arbeiten muss, dann werde ich ihm wohl den vorschlag machen, dass ich eine woche arbeite und die andere woche urlaub bekomme.

das ist, denke ich, ein guter kompromiss

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