black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Geschrieben 17. Juni 2008 Hi, das Ausbildungverhältnis endet mit der Bekanntgabe der Note bzw. mit dem "sie haben bestanden" bei der IHK. Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, muss ich ja sozusagen kündigen. Ich kann nicht von einem Tag auf den anderen verschwinden. Was muss ich in den Brief schreiben um mich rechtlich abzusichern und was muss ich von der Firma Verlagen, wie zb. Lohnsteuerkarte oder Arbeitszeugnis. Was würdet ihr schreiben? Danke
Wichteli Geschrieben 17. Juni 2008 Geschrieben 17. Juni 2008 Du musst nicht kündigen. Dein Ausbildungsvertrag ist zu Ende, wenn du die Prüfung bestanden hast. AM Tag danach bist d nicht mehr Mitarbeiter / Azubi der Firma. Es ist trotzdem nett, nochmal Auf Wiedersehen zu sagen
Abd Sabour Geschrieben 17. Juni 2008 Geschrieben 17. Juni 2008 Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, ... Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour
black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Autor Geschrieben 17. Juni 2008 Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour Hehe Ja klar! Was muss ich mir alles von der Firma holen?: - Lohnsteuerkarte - Arbeitszeugnis - ? ? ? Grüße
MrLampe Geschrieben 17. Juni 2008 Geschrieben 17. Juni 2008 Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian
black_joker Geschrieben 17. Juni 2008 Autor Geschrieben 17. Juni 2008 Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian Arbeitsbescheinigung ??? Was kann ich darunter verstehen??? Sozialversicherungnachweis ??? Nachweis oder Ausweiß ??? Die beiden Begriffe sind mir nicht ganz klar. :confused:
Fahrradsattel Geschrieben 23. Juni 2008 Geschrieben 23. Juni 2008 Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, das für die Berechnung des Anspruches auf ALG1 herangezogen wird.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden