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Was passiert wenn ich meine Kreditkarte im Urlaub verliere?


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Geschrieben

Hi @all,

ich hab mir vor ein Paar Monaten eine DKB Kreditkarte besorgt, da man für die Karte keine Gebühren zahlen muss und man Weltweit Gelb ohne Gebühren abheben kann.

Bisher habe ich sie nicht benutzt, da ich nächste Woche in Urlaub fahre möchte ich Sie natürlich mitnehmen und auch nutzen.

Auf der Karte ist momentan nicht drauf und die Karte soll auch nur für den Urlaub genutzt werden, ich möchte ca. 1000 Euro auf der Karte legen.

Was passiert eigentlich wenn ich die Karte verliere oder diese gestohlen wird? Können diejenigen die meine Karte finden auch mein Konto leer räumen oder gar meine Kreditkarte überziehen?

Geschrieben

Wenn du die Karte verlierst solltest du das tun, was man bei jeder Bank-/Kreditkarte tun soll, wenn sie gestohlen oder verloren wird: Anrufen und sie sperren lassen.

Ob es da im ausland eine extra Nummer gibt weiß ich nicht, das sagt dir deine Kreditgesellschaft aber 100%ig ;)

Da für die Nutzung der KK nur eine Unterschrift notwendig ist, und die dann auch nicht immer so 100% geprüft wird, kann der "Finder" die Karte schon nutzen. Geld abheben wird aber schwer, weil dafür ja eine PIN gebraucht wird.

Du solltest also so schnell es geht anrufen, aber da gibt es auch Regelungen wieviel Zeit du dafür hast und was dir dann ersetzt wird im Zweifel. Genaueres kann ich dir dazu aber auch nicht sagen.

Aber wie gut dass es Wikipedia gibt ;)

Haftung bei Kartenmissbrauch

Sobald der Verlust einer Kreditkarte gegenüber dem kartenausgebenden Institut angezeigt wird, hat der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers in der Regel auf einen Höchstbetrag von 50 EUR je Karte; es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers, wie z. B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes haben zum Missbrauch beigetragen.

In der Regel sind die Haftungsbestimmungen des Verbrauchers bei den kartenausgebenden Instituten in Deutschland dieselben. Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen.

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