Veröffentlicht 1. Dezember 200816 j Hallo. Ich habe in der GA1 der Winterprüfung 2008/09 Fachinformatiker (AE) vergessen auf das Deckblatt den nicht bearbeiteten Handlungsschritt draufzuschreiben. Es war der erste Handlungsschritt, welchen ich nicht angerührt habe. Mir ist bewusst, dass in einem solchen Fall die ersten 4 Schritte bewertet werden. Aber wie verhält es sich wenn davon das bestehen der Prüfung abhängt? Lassen die Prüfer hier nochmal Gnade vor Recht ergehen? Hat sich jemand schon in ähnlicher Situation befunden?
1. Dezember 200816 j Hast du den nicht bearbeiteten Handlungsschritt im eigentlichen Bogen irgendwie kenntlich gemacht (Seite durchgestrichen etc.)?
1. Dezember 200816 j In den Lösunghinweisen für die Prüfer steht sinngemäß folgendes: Wenn der Prüfling 1) keinen Handlungsschritt gestrichen hat, 2) den 6. Handlungsschritt bearbeitet hat 3) und einen Handlungsschritt deutlich NICHT bearbeitet hat dann ist der nicht bearbeitete HS von der Bewertungs auszuschließen
1. Dezember 200816 j Autor Hast du den nicht bearbeiteten Handlungsschritt im eigentlichen Bogen irgendwie kenntlich gemacht (Seite durchgestrichen etc.)? Nein, eben nicht. Ich habe ihn einfach nicht bearbeitet. In den Lösunghinweisen für die Prüfer steht sinngemäß folgendes: Wenn der Prüfling 1) keinen Handlungsschritt gestrichen hat, 2) den 6. Handlungsschritt bearbeitet hat 3) und einen Handlungsschritt deutlich NICHT bearbeitet hat dann ist der nicht bearbeitete HS von der Bewertungs auszuschließen Gilt das bundesweit?
2. Dezember 200816 j Auch die Prüfer sind nur Menschen. Wenn ein Handlungsschritt offensichtlich nicht bearbeitet worden ist, wissen die schon was zu tun ist. Da würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen.
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