Veröffentlicht 26. Mai 200916 j Hi Zusammen, ich habe folgendes Problem ... Im Januar diesen Jahres habe ich 8 Tage Urlaub genommen (Betrieb A). Nachdem ich vom Urlaub zurückkam, bekam ich ein Angebot über eine Stelle im Vertrieb im Betrieb B (ist jedoch im gleichen Gebäude und gehört über ein paar Umwege zusammen). Jetzt aufeinemal werden mir von Betrieb A die Urlaubstage die ICH ZUVIEL genommen habe in Rechnung gestellt. 2,5 hätten mir im Januar nur zugestanden, die restlichen 5,5 soll ich zurückzahlen. Im Übernahmevertrag war diesbezüglich nichts geregelt. Zudem habe ich gelesen, dass bei Unwissenheit (was ganz klar vorliegt), der Mitarbeiter KEINESFALLS etwas zurückzahlen muss. Jetzt meine Fragen: Was würdet Ihr tun? Gibt es halbe Urlaubstage oder müsste eigentlich aufgerundet werden? Darf der Arbeitgeber die Tage in Rechnung stellen? Vorab vielen Dank.
26. Mai 200916 j Kommt auf deinen Tarifvertrag an. Wenn nichts geregelt ist, dann hast Glück und musst nicht nachzahlen (BUrlG §5 Abs 3) BUrlG - Einzelnorm BUrlG - Einzelnorm
26. Mai 200916 j Und wie bekomme ich Einsicht in den Tarifvertrag? Ich weis momentan nicht, ob es geregelt ist?! Bearbeitet 26. Mai 200916 j von GT3000-WO
26. Mai 200916 j Ob ein Tarifvertrag zur Geltung kommt, steht in deinem Arbeitsvertrag. Der Tarifvertrag gehört dann als Anhang in den Arbeitsvertrag. Genaueres kann (falls vorhanden) auch der Betriebsrat sagen.
26. Mai 200916 j Wo steht das bitte? Suche ich gerade, hatte ich mal in einer Info von Verdi gelesen. Nach meinem Dafürhalten muss zumindest eine Tarifbindung vertraglich festgelegt sein. Falls ich noch was finde, trage ich nach.
26. Mai 200916 j Wenn vorhanden geh zum Betriebsrat. Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, geh dahin und lass Dich arbeitsrechtlich beraten. Ansonsten mal in Deinen Arbeitsvertrag schauen und ggfl. einen Anwalt fuer Arbeitsrecht fragen. Es kann muss aber nicht vereinbart sein, dass zuviel genommer Urlaub zurueckgezahlt werden muss. Wenn es nicht drin steht, kann es evtl. im Tarifvertrag bzw. in Betriebsvereinbarungen stehen. Manche Firmen genehmigen nur den tatsaechlich erworbenen Anspruch, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.
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