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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi Zusammen,

ich habe folgendes Problem :rolleyes: ...

Im Januar diesen Jahres habe ich 8 Tage Urlaub genommen (Betrieb A). Nachdem ich vom Urlaub zurückkam, bekam ich ein Angebot über eine Stelle im Vertrieb im Betrieb B (ist jedoch im gleichen Gebäude und gehört über ein paar Umwege zusammen).

Jetzt aufeinemal werden mir von Betrieb A die Urlaubstage die ICH ZUVIEL genommen habe in Rechnung gestellt. 2,5 hätten mir im Januar nur zugestanden, die restlichen 5,5 soll ich zurückzahlen.

Im Übernahmevertrag war diesbezüglich nichts geregelt. Zudem habe ich gelesen, dass bei Unwissenheit (was ganz klar vorliegt), der Mitarbeiter KEINESFALLS etwas zurückzahlen muss.

Jetzt meine Fragen:

Was würdet Ihr tun?

Gibt es halbe Urlaubstage oder müsste eigentlich aufgerundet werden?

Darf der Arbeitgeber die Tage in Rechnung stellen?

Vorab vielen Dank.

Und wie bekomme ich Einsicht in den Tarifvertrag? Ich weis momentan nicht, ob es geregelt ist?!

Bearbeitet von GT3000-WO

Ob ein Tarifvertrag zur Geltung kommt, steht in deinem Arbeitsvertrag. Der Tarifvertrag gehört dann als Anhang in den Arbeitsvertrag. Genaueres kann (falls vorhanden) auch der Betriebsrat sagen.

Wo steht das bitte?

Suche ich gerade, hatte ich mal in einer Info von Verdi gelesen. Nach meinem Dafürhalten muss zumindest eine Tarifbindung vertraglich festgelegt sein. Falls ich noch was finde, trage ich nach.

Wenn vorhanden geh zum Betriebsrat.

Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, geh dahin und lass Dich arbeitsrechtlich beraten.

Ansonsten mal in Deinen Arbeitsvertrag schauen und ggfl. einen Anwalt fuer Arbeitsrecht fragen.

Es kann muss aber nicht vereinbart sein, dass zuviel genommer Urlaub zurueckgezahlt werden muss.

Wenn es nicht drin steht, kann es evtl. im Tarifvertrag bzw. in Betriebsvereinbarungen stehen.

Manche Firmen genehmigen nur den tatsaechlich erworbenen Anspruch, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.;)

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