xfrostx Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 Hallo liebes Forum, ist die Berufsausbildung mit bestehen der mündlichen Prüfung abgeschlossen? Auch wenn im Ausbildungsvertrag der IHK August 2009 irgendwas drinsteht :-). Wenn ja kann mir einer dies Anhand einer zuverlässigen Quelle mitteilen. Vielen Dank schonmal. PS: Wird mann dann ab dem Tag des bestehens der mündlichen Prüfung als Geselle entlohnt? :-)
delen Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 ja, mit bestehen der Abschlussprüfung (in diesem Fall Teil A und , ist die Ausbildung beendet. Quelle: Muss man wissen als Azubi! (Siehe WISO-Fragen) :upps zu deiner letzten Frage kann ich nichts sagen. Vielleicht mal mit vorgesetztem reden? Ihr müsst doch irgendwas ausgehandelt haben bezüglich übernahme etc? grüße delen
Dei Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 zu 1. ja zu 2. wenn du bereits einen Vertrag hast dann sowieso und wenn du von deinem AG keine Mitteilung mündlich oder schriftlich bekommen hast das du nicht übernommen bist und dich am ersten Arbeitstag als Facharbeiter keiner nach Hause schickt weil dein Vertrag zu Ende ist bekommst du volles Gehalt
Forcid Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 zu 1. ja zu 2. wenn du bereits einen Vertrag hast dann sowieso und wenn du von deinem AG keine Mitteilung mündlich oder schriftlich bekommen hast das du nicht übernommen bist und dich am ersten Arbeitstag als Facharbeiter keiner nach Hause schickt weil dein Vertrag zu Ende ist bekommst du volles Gehalt Und wo ist das volle Gehalt geregelt? Das ist Blödsinn. Mit Bestehen der mündlichen Prüfung ist er grundsätzlich erstmal arbeitslos, sofern er keinen Anschlussvertrag bekommt bzw bekommen hat.
Igor23 Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 @Forcid Ist das nicht so wenn du nach Ende der Ausbildung weiterbeschäftigt wirst gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag?
Gast Geschrieben 18. Juni 2009 Geschrieben 18. Juni 2009 Forum Fachinformatiker.de - Einzelnen Beitrag anzeigen - vermeindliche übernahme ...
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