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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute,

hab heute erfahren, dass ich kein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitsgeber erhalten werde. Die Begründung dazu war: Das haben wir noch nie gemacht und da gibts auch keine Ausnahme...

Stattdessen wurde mir als "Kompromiss" angeboten, ich könnte eine Tätigkeitsbeschreibung bekommen (die ich mir zwar auch selber erstellen solle, aber das ist ein anderes Thema :rolleyes:).

Allerdings ist es so, dass ich wohl eines bräuchte, da ich es für meine Bewerbungsunterlagen benötige, da ich so wie es momentan aussieht, nicht übernommen werde.

Nach ein bisschen googeln kam für mich aber zweifelsfrei rüber, dass ich definitiv einen Anspruch darauf hätte.

Hat einer ein paar Gesetzesauszüge die es zweifelsfrei Belegen, das ich im recht oder unrecht bin?

Hat irgendwer Vorschläge was ich tun kann, ohne gleich die große Welle zu schlagen?

Hat irgendwer Vorschläge was ich tun kann, ohne gleich die große Welle zu schlagen?

Dich ohne Zwischenzeugnis bewerben?!

Also ich hab jetzt nicht nachgeschaut, aber ich bin nicht sicher, ob du als Azubi ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hast. Selbst wenn wäre es äusserst unüblich.

Edit: So wie es aussieht hast du nicht mal als "normaler" AN ein Anrecht drauf - guckst du.

Wobei hier wiederum steht, dass es doch theoretisch möglich ist, bei einem trifftigen Grund.

Bearbeitet von bigvic

Das ich mich auch ohne Zwischenzeugnis bewerben kann ist mir klar :rolleyes:

Naja auf der Seite bin ich auch gelandet, daher kommen überhaupt meine Zweifel das ich eben doch ein Recht darauf hätte.

Es steht da nämlich auch:

[...]

Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern

[...]

Quelle:Das Arbeitszeugnis - die häufigsten Fragen

Ich werd ja nicht Übernommen, demnach würde der Punkt also zutreffen. Leider steht da kein entsprechender Paragraph dabei. Außerdem bin ich ja auch "nur" Azubi und in dem Sinne kein Arbeitsnehmer...

Ich fand nur die Begründung die mir geliefert wurde bisschen dünn, nämlich:

"Sowas machen wir nicht!"

Deswegen wollt ich mich einfach nur ein bisschen schlau machen...

mich deswegen auf einen Rechtsstreit einlassen, war jetzt nicht umbedingt meine Absicht...

Begründung hin oder her. Am Ende der Ausbildung hast Du Anspruch auf ein Zeugnis. Alles was vorher läuft ist eine freiwillige Leistung des Ausbilders. Wenn die schon einen Tätigkeitsbericht anbieten, dann nimm ihn. Besser als nichts.

Bei "normalen" Arbeitnehmern fordert manche auch ein Zwischenzeugnis an, wenn in einem Konzern der Chef die Abteilung verläst oder umgekehrt. Mein Kollege fordert so alle zwei bis drei Jahre von unserem Chef ein Zwischenzeugnis an um zu sehen wo er steht und was unser Chef denkt. Unser Chef stellt es in der Regel auch aus aber einen Anspruch hat er nicht.

Frank

...Zustimmung zu robotto, keine Ergänzungen nötig.

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