Veröffentlicht 26. Januar 201015 j Sie erstellen die Entgeltabrechnung für den Monat September. Das monatliche Bruttogehalt des Angestellten Meyer beträgt 3000,00€. Für den laufenden Monat erhält er eine Zulage von 219,00€ brutto.Berechnen Sie Nettogehalt. Lohnsteuer: 387,50€ Solidaritätszuschlag: 0,00€ Kirchensteuer: 8% der Lohnsteuer Krankenversicherung: 14,9% Rentenversicherung: 19,1% Arbeitslosenversicherung: 6,5% Pflegeversicherung: 1,7% Bräuchte mal Euere Hilfe, weil ich nicht genau weis, was ich zuerst abziehen muss, bzw. von welchem Grundgehalt usw. Wichtig wäre natürlich auch der Rechenweg und nicht nur das Ergebnis Vielen Dank im Voraus. Gruß Blumentopf
26. Januar 201015 j Hallo, wenn ich mich nicht vertan habe, dann folgende Rechnung. Brutto 3.000,00 € Zulage 219,00 € Gesamt Brutto 3.219,00 € Lohnsteuer 387,50 € Kirchensteuer 31,00 € 387,5*8% Krankenversicherung 239,82 € 3219*14,9%/2 Rentenversicherung 307,41 € 3219*19,1%/2 Arbeitslosenversicherung 104,62 € 3219*6,5%/2 Pflegeversicherung 27,36 € 3219*1,7%/2 Netto 2.121,29 € Frank
26. Januar 201015 j ...ich weiss nicht wie genau es sein soll....aber die Krankenversicherung teilt sich auf in: 7% AG und 7%+0,9% AN; also nicht 14,9%/2
27. Januar 201015 j wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen?
27. Januar 201015 j Hallo Robotto, danke für deine Lösung, das Ergebnis ist richtig. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Gruß Blumentopf
27. Januar 201015 j wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen? Ja, bitte mit einbeziehen. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Arbeitnehmeranteil / Arbeitgeberanteil. Du zahlst von deinem Lohn nur die eine Hälfte, die andere zahlt jemand anderes.
27. Januar 201015 j Oh man ey:rolleyes:....weis es jetzt schon. weil ja die Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer zahlt...außer bei der Kirchensteuer
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