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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo liebe Fachinformatiker Gemeinde...

ich bin jetzt soweit mit lernen für die morgige Zwischenprüfung fertig.

Jetzt stellt sich mir nur noch eine Frage.

Auf meiner Einladung steht: Damit man zur Prüfung kein neues Buch kaufen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt.

Kann mir jemand erläutern, was dieser Satz genau heisst?

Ich nehme ja morgen mein IT-Handbuch in die Prüfung mit.

Bedeutet das etwa, das ich mir Notizen in das Buch eintragen darf??

Kapier ich nicht ganz:old

Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder weiss, was damit gemeint ist.

Liebe Grüße

Flo

Also ich habe die IHK Hannover angerufen.

Die meinten, jegliche Art von Modifikation ist verboten, selbst Postits. Aber wenn man ein altes Buch hat darf man, falls es dort Fehler drin gibt diese verbessern. Ich denke mal die meinen das damit.

Mfg

Hallo Flo,

dieser Satz ist ganz toll, er läßt nämlich Spielräume zu - leider auch zu deinen Ungunsten :(

Bei meiner IHK durfte man das Tabellenbuch "richtig" bearbeiten, d. h. Reiter/Post-its hinzufügen, Textpassagen unterstreichen und fehlende Informationen hinzuschreiben (z. B. Informationen zu USB 3.0). Im Nachbarkreis durfte hingegen nix davon gemacht werden.

Wenn du also noch was verändern möchtest, solltest du auf jeden Fall bei deiner IHK vorher anfragen, ist auch für die Abschlußprüfung später wichtig.

Klebe aber bitte auf keinen Fall ganze Seiten ein oder Lösungen von alten Aufgaben, das dürfte in ganz Deutschland als Täuschungsversuch gewertet werden.

Und denk dran, morgen ist ZP und da zählt der olympische Gedanke, dabei sein ist bestanden ;)

Also ich habe gerade die Antwort von der IHk München erhalten:

genau, so wie es auf der Einladung steht. Aber erfahrungsgemäß bleibt

wenig Zeit ins Buch zu schauen. Aber es ist erlaubt mit den

Ergänzungen.

Mit freundlichen Grüßen

also diese Antwort nützt mir ja rein gar nichts, wie ich finde.....

habe jetzt natürlich ohne Post-It,etc mit Bleistift die gängigen Antworten zu den jeweiligen Themen ergänzt....

wird schon einigermaßen hinhauen......

aber ich danke euch beiden für die Antworten.... hat mir schon mal was gebracht.....

Grüße Flo.

P.S. Wenn natürlich jemand noch jemand Erfahrung gemacht, bitte schreiben....

Hallo,

bei der IHK Koblenz gab es unterschiedliche Aussagen. Auf jeden Fall verboten sind Ergänzungen oder Modifikationen, es sei denn, es sind Korrekturen von falschen Informationen ODER es sind Ergänzungen von neueren Versionen (also der Inhalt vom 2010er Buch darf hinzugefügt werden in das 2009er Buch). Vor einer Woche habe ich bei der IHK nachgefragt, dort sagte man mir, selbst Post-Its seien verboten, heute fragte ein Klassenkamerad nach und dort sagte man, dass Post-Its erlaubt seien... Alles sehr merkwürdig!

Letztendlich handelt es sich aber - wie oben schon steht - "nur" um die Zwischenprüfung. Ich hoffe, dass es nächstes Jahr zur Abschlussprüfung eindeutige Regeln gibt.

Ich für meinen Teil werde einfach ohne Modifikationen in die ZWP gehen, weil man sowieso relativ wenig Zeit hat und zweitens der Informationsgehalt im Buch eigentlich schon ausreichend ist, um >65% hinzukriegen.

Gruß

Danke für eure Antworten....

es wäre doch mal sehr hilfreich, die Regelungen in ganz Deutschland zu vereinheitlichen und einen Standard zu erstellen...ist doch ein Kasperltheater...findet Ihr nicht????:upps

Die Regel ist, dass es keine einheitliche Regel gibt. Das gilt sowohl für Zwischen- als auch Abschlussprüfungen.

Manche IHKs erlauben Ergänzungen und Postits, andere erlauben nur Postits und andere nichts.

Wenn auf der Einladung das Thema nicht deutlich abgegrenzt wird, dann würde ich mich persönlich doch nicht dem potenziellen Vorwurf der Täuschung aussetzen.

Frank

Lasst euch die Aussage euerer IHK einfach schriftlich geben und nehmt dieses Schreiben mit zur Prüfung. Es ist nämlich häufig auch so, dass die Prüfungsaufsicht nicht hinreichend über solche Themen informiert ist.

Lasst euch die Aussage euerer IHK einfach schriftlich geben und nehmt dieses Schreiben mit zur Prüfung. Es ist nämlich häufig auch so, dass die Prüfungsaufsicht nicht hinreichend über solche Themen informiert ist.

Aber nicht ins Buch legen, das gilt nachher noch als Täuschungsversuch ;)

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