Veröffentlicht 13. Mai 201015 j Hallo, ich habe gehört das wenn man in der GH1 und GH2 zwar über 30 Punkte ist, aber es insgesamt (mit Wiso) nicht über die 50 gereicht hat, man in die mündliche Nachprüfung muss. Ist das richtig? Weiß jemand von euch wie genau das abläuft? Werde ich nach der Präsentation meines Projektes dann später befragt und bekomme allgemeine Fragen oder muss ich zuvor ein Fachbereich auswählen? Ich rechne nämlich momentan damit und möchte mich darauf vorbereiten. Danke
13. Mai 201015 j Wenn Du in GH1 und GH2 unter 50 Punkten bist, musst Du entscheiden, in welcher Kompetenz Du geprüft werden willst. Hierüber wird Dich dann der PA befragen (als Fragen aus dem Bereich Fach- bzw. Kernquali). Wann der Termins ein wird, legt "Deine" IHK fest. Ist aber (prinzipiell) unabhängig vom Fachgespräch! GG
13. Mai 201015 j Dann kannst Du nicht wählen. Wobei es sich eh' immer empfiehlt das Fach zu wählen, wo man am schlechtesten abgeschnitten hat - da man sich da normalerweise am meisten "verbessern" kann. GG
13. Mai 201015 j Bedeutet das also, wenn man in GH1 45% hat, GA2 70% und WiSo 70% das man in die mündliche Nachprüfung muss?! MfG
13. Mai 201015 j Nein... soweit ich weiss musst du gesamt auf 50% kommen um zu bestehen.. wenn du darunter bist kommst du nachprüfung und wenn du in einem teil unter 30% hast biste glaub sowieso nen halbes jahr länger dran
13. Mai 201015 j Nein... soweit ich weiss musst du gesamt auf 50% kommen um zu bestehen.. wenn du darunter bist kommst du nachprüfung und wenn du in einem teil unter 30% hast biste glaub sowieso nen halbes jahr länger dran Also laut Ulis Rechner, den ich mir einverleibt hatte besagt das Gesetz wenn du in GA1/2 unter 50% hast musst du in die Nachprüfung. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Witzigerweise sagt der Rechner mir aber auch das ich mit GA1 & 2 jeweils 45% und WiSo 70% bestehen würde (weil 45 * 0,4 + 45 * 0,4 + 70 * 0,2 = 50), blick das gerade nicht so ganz
13. Mai 201015 j Der Rechner ist failure und manchmal syntax error. FU und LOL. :D:D Lasse uns hoffen es ist wirklich so wie pruefer_gg schreibt 1. GA1 und 2 über 30% 2. wenn unter 50, dann Nachprüfung 3. auch dann Nachprüfung wenn man in GA1 und 2 abgekakkt ist.
13. Mai 201015 j Der Rechner ist failure und manchmal syntax error. FU und LOL. Soso... Ulis Notenrechner ist seit Jahren bewährt und läuft seit vielen Prüfungsgenerationen fehlerfrei. Liegt dann wohl am Anwender, dass es Fehler gibt.
13. Mai 201015 j Soso... Ulis Notenrechner ist seit Jahren bewährt und läuft seit vielen Prüfungsgenerationen fehlerfrei. Liegt dann wohl am Anwender, dass es Fehler gibt. Der Anwender nutzt die vom Mensch verursachten Fehler!
13. Mai 201015 j Der Anwender nutzt die vom Mensch verursachten Fehler! Janeee... is klar. Generationen von Prüflingen nutzen den Rechner ohne Fehlermeldung - nur du schaffst es. Und als einzige Warnung: unterlass die Sticheleien.
13. Mai 201015 j Um's jetzt also nochmal zu konkretisieren: GA1 80% GA2 48% WiSo 60% = Nachprüfung in GA2? MfG
13. Mai 201015 j Um's jetzt also nochmal zu konkretisieren: GA1 80% GA2 48% WiSo 60% = Nachprüfung in GA2? MfG Notenrechner fr die IT-Abschluprfung Soweit ich weiß nicht. So wie ich es verstanden habe, brauchst du in jeder mind. 30% und insgesamt (GH1, GH2 und WiSo) über 50%. Wobei WiSo eine geringer Gewichtung hat. Aber GH1 80%, respekt!
15. Mai 201015 j Ums vielleicht nochmal klarer zustellen: Es gibt drei Teile: GH1, GH2 und WiSo In der ganzen schriftliche Prüfung (also alle drei Teile) muss man mindestens 50% geschafft haben und darf in keinem Teil unter 30% sein. Somit ist es auch gut möglich, dass man in GH1 und GH2 nur 45% hat, dieses aber mit einem guten WiSo-Teil ausgleicht um insgesamt auf >50% zu kommen, dann isset bestanden. Beispiele: GH1: 45% GH2: 45% WiSO: 89% = Bestanden (weil insgesamt über 50%) ____ GH1: 100% GH2: 29% WiSo: 100% = nicht bestanden (weil ein Teil <30%)
15. Mai 201015 j Also wenn ich eine Mündliche ergänzungsprüfung machen darf.. binn ich würde ich mal bahupten ganz gut :-) Bange um die 30% bei GH1 :-)
25. Mai 201015 j Ist es auch möglich, wenn: GH1: 39 GH2: 48 WISO: 49 weil dann ist man ja überall unter 50 Boah, will wissen ob ich durch bin... verdammt!
25. Mai 201015 j Ist es auch möglich, wenn: Was hindert dich daran, den Link zum Notenrechner zu verwenden, der ein paar Beiträge weiter oben verlinkt wurde und selber die Zahlen einzugeben?
25. Mai 201015 j Ist es auch möglich, wenn: Was hindert dich daran, den Link zum Notenrechner zu verwenden, der ein paar Beiträge weiter oben verlinkt wurde und selber die Zahlen einzugeben? Der Rechner ist failure und manchmal syntax error. FU und LOL. :-D um die frage zu beantworten: durchgefallen :upps
25. Mai 201015 j um die frage zu beantworten: durchgefallen Wer? froschkopf? Scheinbar, denn mit seinen Zahlen erhalte ich ein plausibles Ergebnis. Peter
25. Mai 201015 j Ersteinmal ABWARTEN !! die Ergebnisse sind alle VORLÄUFIG !! es kann sein das der eine oder andere noch seine Pünktchen bekommt. cu Killner:mod::floet:
25. Mai 201015 j Wie siehts es eigentlich mit einer freiwilligen Nachprüfung aus? Soweit ich informiert bin, kann man freiwill in eine Nachprüfung gehn wenn man z.B auf der Kippe zu einer besseren Note steht. Beispiel: 90 50 52 66% = Note 4 Ab 67 gibts es ja die 3, könnte ich dann freiwillig rein. Beim Notenrechner kommt immer nur das eine Nachprüfung unzulässig ist.
25. Mai 201015 j Wenn Leute auf der Kippe zwischen bestehen und nicht bestehen sind, dann ist eine Nachprüfung unter bestimmten Umständen zulässig. Wenn man so oder so bestanden hat, dann ist eine Nachprüfung nicht erlaubt. Denn sonst könnte ja auch der Kandidat der bei einem Punkt mehr eine eins bekommt eine Nachprüfung machen um eben die eins auf dem Zeugnis zu erreichen. Frank
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