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mündl. Nachprüfung


PodDog

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Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit ,,mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ,,ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ,,mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

http://www.fachinformatiker.de/plugins/p13_download_manager/getfile.php?categoryid=10&p13_sectionid=2&p13_fileid=69&p13_versionid=104

Frank

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Ich fand die Prüfungszeit von GA1 und GA2 viel zu kurz, habe jeweils nur 3 Aufgaben in der Zeit lösen können.

Muss zur Müdlichen:

GA1: 41

GA2: 44

WISO: 62

Wichtig für mich wäre zu erfahren wie die Müdliche genau abläuft, kann man sich das Thema selbst aussuchen, üben und vorstellen + Fragen beatworten?

Oder ist es so dass man Themen vorgegeben bekommt und sich eins von denen herraussucht und es dann vorstellt?

Ausserdem würde ich gerne wissen, wieviele Punkte ich noch brauche um zu bestehen? Wie wird das gerechtet?

Danke

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@ Audi

Nutze doch den Notenrechner. In welcher IHK bist du?

OK jetzt weiß ich wieviele Punkte ich brauche, aber wie werden die Punkte vergeben?

Gibt es da eine Tabelle wie bei Prüfungsteil A?

Wie wird dass gemacht?

Bin bei der IHK Ludwigshafen

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kann man sich das Thema selbst aussuchen, üben und vorstellen + Fragen beatworten?

Oder ist es so dass man Themen vorgegeben bekommt und sich eins von denen herraussucht und es dann vorstellt?

Du kannst entscheiden, ob Du in GH1 oder GH2 geprüft werden willst.

Aus dem entsprechenden Themenkomplex sucht der PA dann Fragen/ Aufgaben aus, die er stellt.

GG

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Du kannst entscheiden, ob Du in GH1 oder GH2 geprüft werden willst.

Aus dem entsprechenden Themenkomplex sucht der PA dann Fragen/ Aufgaben aus, die er stellt.

GG

Dann kann praktisch alles vorkommen?

Man kann sich also nichts aussuchen?

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Hey Leute,

die frage wurde wahrscheinlich oft im forum gestellt aber es gab nie eine sichere antwort daher stelle ich sie mal nochmal.

Ich habe wahrscheinlich im GA1 von FISI nicht die 50 % hürde geschafft, GA2 war ganz ok müsste mindestens 60 % sein. Ich habe von einigen Leuten gehört das man in jedem teil über 50 % haben muss um zu bestehen. Also selbst wen man nur einen teil verhauen hätte indem man mehr als 30 aber weniger als 50 punkte hat, aber trotzdem insgesamt mehr als 50 % hat nachdem man ga1 ga2 und wiso zusammenrechnet, müsste man trotzdem zur nachprüfung da man in einem prüfungsteil weniger als 50 % prozent hat.

Stimmt es muss ich selbst dann zur nachprüfung wenn ich nach der zusammenrechnung mehr als 50% habe und nur ga1 z.B 45 punkte habe.

Von diesem Notenrechner habe ich gehört und natürlich habe ich es auch ausprobiert. In der begründung stehet, das man in bis zu 2 teilen weniger als 50 punkte haben muss und glaichzeiteig mindestens eine 4 im dirtten prüfungsteil haben muss. Meinen die mit diesem 4 im dritten prüfungsteil also 4 oder besser, oder 4 oder schlechter ?

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Also dann würde dieser notenrechner gar nicht funktionieren, denn wenn ich bis zu zwei 5 en haben darf und dabei mindestens eine 4 oder besser, bedeutzet es man müsste selbst dann zur mündlichen nachprüfung selbst wenn man eine 1 im dritten teil hätte und der prozentuale ausgleich über 50 % wäre, dann würde auch die theorie ga1 = 45 punkte ga2 = 45 punkte wiso = 70 punkte zum bestehen nicht ausreichen, was meint ihr ?

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Moin ich muss auch zur Nachprüfung... habe aber mal ne gänzlich andere Frage, die sich nur teilweise auf das Thema Nachprüfung bezieht....

Was ist, wenn ich die Prüfung jetzt nicht bestehe. Meine Ausbildung bei meiner jetzigen Firma nicht beende. 1 Jahr Fachoberschule mache um dann zu studieren... dann könnte ich doch die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt inkl. Projekt versteht sich woanders abschließen oder? auch im Sinne eines Praktikums? weiß das jemand?

MfG

Nova

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Ich meine auf der IHK Seite gelesen zu haben das du nach dieser Zeit nicht mehr Prüfungsberechtigt bist. Man kann ja genau 2 Mal in die Nachprüfung gehen. Das wäre dann auch genau das Jahr. Danach gilt die Ausbildung als nicht bestanden.

Lg Saphre

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Habt ihr alle einen schlechten Tag gehabt? Wer in GA1 und GA2 unter 50% ist sollte sich Gedanken machen ob er den richtigen Beruf ausgewählt hat. Na gut es gibt auch Leute die Prüfungsangst haben. Das ist wieder eine andere Geschichte. Aber 2 Mal unter 50% ist dann glaub ich eher doch Unvermögen oder?

Bearbeitet von OnkelTom82
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Habt ihr alle einen schlechten Tag gehabt? Wer in GA1 und GA2 unter 50% ist sollte sich Gedanken machen ob er den richtigen Beruf ausgewählt hat. Na gut es gibt auch Leute die Prüfungsangst haben. Das ist wieder eine andere Geschichte. Aber 2 Mal unter 50% ist dann glaub ich eher doch Unvermögen oder?

Netter Kommentar den du vielleicht nochmal überdenken solltest. Wenn sehr viele unter 50% sind heisst das nicht das es an unvermögen gescheitert ist. Aber interessante Ansicht die du da vertrittst.

Lg Saphre

@pruefer_gg

Doch man kann auch ohne Berufsabschluss ein Fachabi machen. Fachabi dauert 1 Jahr wenn mann dann noch 2 dran häng hat man sein allgemeinbildendes Abi.

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Ich meine auf der IHK Seite gelesen zu haben das du nach dieser Zeit nicht mehr Prüfungsberechtigt bist. Man kann ja genau 2 Mal in die Nachprüfung gehen. Das wäre dann auch genau das Jahr. Danach gilt die Ausbildung als nicht bestanden.

Lg Saphre

Man kann doch bei nicht-bestehen, weitere sechs Monate bis zur nächsten Abschlussprüfung machen (Mit Berufsschule, etc.).

Und ich kenne einen Fall aus meinem Betrieb, da hat sich jemand beworben, der seine Ausbildung zum Fachinformatiker abgebrochen hat (vor Jahren) und hätte die Möglichkeit gehabt, die Ausbildung vorzuführen (im 3. Ausbildungsjahr). Ähnliches geht doch auch bestimmt für die Prüfung und wenn es nur die 6 Monate sind, die man dann nochmal zur Schule müsste.

Meine Frage war einfach nur, ob man bei nicht bestehen der Prüfung, diese z.B. in einem Praktikum inkl. eines Projektes, in einem bestimmen Zeitraum "nachholen"/noch mal durchführen kann.

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Ich bin selber auch kein IT GOTT Ga1=70 Ga2=62 :D

Gut die Prüfung war schwerer als die der letzten beiden Jahre. Aber Trotzdem 50% war doch in GA1 und GA2 locker drin. GA2 H4 H5 H6 standen doch ausführlich im Buch drin. Bei GA1 sah das etwas anders aus aber 50% waren möglich. Das Use Case Diagramm war doch ein Geschenk.

Wollte keinen Angreifen. Dafür nochmal SORRY

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Meine Frage war einfach nur, ob man bei nicht bestehen der Prüfung, diese z.B. in einem Praktikum inkl. eines Projektes, in einem bestimmen Zeitraum "nachholen"/noch mal durchführen kann.

Frag deine IHK. Die entscheidet als einzige darüber.

Ich sehe allerdings das Problem, dass irgendwann der schriftliche Teil nicht mehr angerechnet wird und dann die gesamte Prüfung erneut abgelegt werden muss.

Frank

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Frag deine IHK. Die entscheidet als einzige darüber.

Ich sehe allerdings das Problem, dass irgendwann der schriftliche Teil nicht mehr angerechnet wird und dann die gesamte Prüfung erneut abgelegt werden muss.

Frank

Ich meine ja die komplette Prüfung inkl Projekt, etc.

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