3. Juni 201015 j Du kannst dich als Externer zur Prüfung anmelden. Die Voraussetzungen erklärt dir deine IHK. Aber hälst Du es nicht für Zeitverschwendung erst drei Jahre Ausbildung zu machen, dann eventuell durchzufallen und dann in zwei Jahren oder so alles noch einmal zu machen? Frank was heißt zeitverschwendung?! man müsste ja sowieso weitere 6 Monate zur Berufsschule und nochmal ein neues Projekt, etc. ausarbeiten (Wenn man durchfällt). Ist dann doch eigentlich egal, wann man es macht. Ich für meinen teil würde die weiteren 6 Monate direkt im anschluss als zeitverschwendung sehen. Bearbeitet 3. Juni 201015 j von BlackNova
3. Juni 201015 j In der Regel muss nur der nicht bestandene Teil in sechs Monaten wiederholt werden und nicht alles. Frank
3. Juni 201015 j In der Regel muss nur der nicht bestandene Teil in sechs Monaten wiederholt werden und nicht alles. Frank Ach so das wusste ich jetzt z.b. nicht. berufsschulpflicht besteht trotzdem oder?
3. Juni 201015 j Ach so das wusste ich jetzt z.b. nicht. berufsschulpflicht besteht trotzdem oder? Nein.
3. Juni 201015 j Aber man muss sich bestimmt in einem Ausbildungsverhältnis befinden?? Bearbeitet 3. Juni 201015 j von BlackNova
3. Juni 201015 j Gut die Prüfung war schwerer als die der letzten beiden Jahre. Das meinen immer alle, die gerade die Prüfung geschrieben haben. Aber sie war es definitiv nicht. GG
3. Juni 201015 j Frage: Die Prüfung wurde nicht bestanden. Endet damit auch das Ausbildungsverhältnis? Antwort: Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren bis zur nächsten Prüfung - höchstens um ein Jahr - stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags. Falls der ehemalige Auszubildende dennoch an der Wiederholungsprüfung teilnehmen will, muss er sich selber anmelden. In diesem Fall trägt der Prüfungsteilnehmer die Prüfungsgebühr. -> demnach musst du wohl nicht mal das. (IHK-Düsseldorf - google) Aber ich würde einfach mal bei der IHK nachfragen
3. Juni 201015 j Aber man muss sich bestimmt in einem Ausbildungsverhältnis befinden?? ich bin externer Prüfling und mache ein Praktikum. Ich bräuchte ein Praktikum ca. 1 Jahr, für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Hab keine Schule. Musste mir also selber alles beibringen ^^ in diesem Praktikum musste ich dann die Projektarbeit machen. P.S. die schriftliche hab ich bestanden mündliche kommt am 16ten dran
11. Juni 201015 j um sich noch mal auf das wesentliche des threads zu beziehen und um euch ein wenig die angst zu nehmen ... obwohl ich dachte das ich gh2 top hätte brach ich mir das genik demnach habe ich folgende punkte gh1 = 47 - 5 gh2 = 48 - 5 wiso = 73 - 3 Gesamt = 52,6 = 53 Fazit grade eben noch bestanden zu meinem Glück - natürlich wurde dies von der IHK bestätigt - bin aber selbstverständlich nicht solz darüber zu einer mündlichen nachprpfung muss man lediglich nur wenn man unter 49,5 punkten im gesamten ist und diese ausschlaggebend dafür is das ihr die prüfung mit über 49,5 punkten bestehen könnt info: einige ihks setzten die nachprüfung auch oft hinter das fachgespräch! (info von ihk nordwestfalen) hoffe ich konnte ein wenig klarheit schaffen
14. Juni 201015 j Servus Leutz, kann mir einer erklären wie so eine mündliche Nachprüfung überhaupt aussieht? Ich habe eine Vorstellung, dass ich zig Fragen gefragt werde... aber keine Ahnung aus welchem Gebiet und wie lange und aus welchem Gebiet. Ich hab zwar meine Ergebnisse noch nicht, möchte aber auf das schlimmste gefasst sein! MfG poop
14. Juni 201015 j kann mir einer erklären wie so eine mündliche Nachprüfung überhaupt aussieht? Ich habe eine Vorstellung, dass ich zig Fragen gefragt werde... aber keine Ahnung aus welchem Gebiet und wie lange und aus welchem Gebiet. Wenn Du Dir diesen Thread gründlich durchgelesen hättest, hättest Du die Antwort6 auf diese Frage zwei Seiten vorher gefunden - nämlich hier! GG
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