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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Forum,

ich habe hier ein kleines finanzielles Problem.

Ich befinde mich derzeit noch in meiner Ausbildung und erhalte monatlich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).

Am 23.6. habe ich nun meine letzte Prüfung und schon einen entsprechenden Brief erhalten, dass das BAB nur bis zum Tag der letzten Prüfung (wo man erfährt ob man bestanden hat oder nicht) bezahlt wird.

Nun läuft mein Ausbildungsvertrag allerdings bis zum 31.07.2010; sprich mir würde für einen kompletten Monat das Geld fehlen! Ab dem 1.8.2010 bin ich in der selben Firma übernommen und ab da gilt dann mein neuer regulärer Arbeitsvertrag.

Frage:

Kann man da was machen? Muss ich eigentlich weiter in der Firma arbeiten (die 5 wochen) wenn als Ende der Ausbildung der 31.7. dort steht aber die nach der IHK am 23.6. nun schon beendet ist?

Klar würde ich meinem Cheffe jetzt nicht einfach sagen: hey es ist ende, wir sehen uns erst am 1.8. wieder, aber evtl lässt sich dann was da noch regeln..

Zahlt das Arbeitsamt in solchen Fällen evtl. den zu überbrückenden Monat weiter?

Nun läuft mein Ausbildungsvertrag allerdings bis zum 31.07.2010; sprich mir würde für einen kompletten Monat das Geld fehlen! Ab dem 1.8.2010 bin ich in der selben Firma übernommen und ab da gilt dann mein neuer regulärer Arbeitsvertrag.

Nein. BBiG § 21 lesen.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung ist der Ausbildungsvertrag beendet.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html

Rede einfach mit deinem Chef, ob du dann zum 24.6. regulär als Vollzeitangestellter anfangen kannst. Vielleicht ist das Datum 1.8. einfach nur in den Vertrag gesetzt worden um irgendein Datum zu haben.

So, also hab das mit Chef jetzt geregelt und wir haben eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag gemacht, dass der dann ebend ab dem 1.7. schon losgeht.

Da das Arbeitsamt sich mal wieder nicht meldet: Weiss wer wie das mit dem Rest BAB ist weil den kommenden Monat ich dann nur 23 Tage Azubi noch bin, wird das anteilig ausgezahlt oder voll?

Und was machst Du zwischen dem 24.06. und den 01.07.? Lohntechnisch muss dein Arbeitgeber dich am 24.06. abmelden und am 01.07. wieder bei Sozialversicherung und Co anmelden.

In deinem ersten Posting steht doch "BAB nur bis zum Tag der letzten Prüfung bezahlt wird" also anteilsmäßig. Wird BAB eigentlich vorschüssig oder nachschüssig gezahlt?

Frank

In deinem ersten Posting steht doch "BAB nur bis zum Tag der letzten Prüfung bezahlt wird" also anteilsmäßig. Wird BAB eigentlich vorschüssig oder nachschüssig gezahlt?

BAB gibts im Vorraus. Zuverlässig am ersten des Monats.

Vor allem praktisch, wenn das richtige Gehalt mal stottert, dann hat man meist wenigstens die Miete sicher.

Für den Letzten Monat gibts das Anteilig nach Tagen, bei mir wurde durch 31*xy genommen (glaub 15. oder so), also nich Arbeitstage.

Warum übernimmt dich dein Betrieb erst am 01.07? Ist da der Aufwand für die Personalabteilung nicht größer, anstatt dich sofort nach Ende der Ausbildung zu übernehmen. Ich frage mich, warum du dich darauf eingelassen hast.

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