Veröffentlicht 22. September 201014 j Bei meiner Umschulung in Neu-Ulm behaupteten viele Mitschüler, Umschüler müssten kein Berichtsheft mit abliefern. Was stimmt da dran? Mag sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Ich bin in Baden-Würrtemberg, aber meine Abschlussprüfung ist in Augsburg/Bayern. Viele Grüße Egon Schmid
22. September 201014 j Dann zeig denen doch mal §43 Abs. 1 Satz 2 letzter Abschnitt BBiG. Die Berichtshefte sind eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. BBiG - Einzelnorm Frank
22. September 201014 j hallo, bei Azubis ist es sicher Voraussetzung bei Umschülern weiss ich das nicht. Ich werde jetzt im November als externer Prüfling teilnehmen und brauche keins ;-) das heisst es ist nicht immer Voraussetzung
23. September 201014 j Bei uns brauchten Umschüler weder ein Berichtsheft führen, noch an der Zwischenprüfung teilnehmen. (Bayern) Bearbeitet 23. September 201014 j von >o< vs. |-o-|
28. September 201014 j Für Umschüler gibt es in Bayern keine Berichtsheftpflicht, weder zu Führen, noch zur Vorlage. Gruß Cath
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