Veröffentlicht 21. Oktober 201014 j Hallo zusammen, hätte da mal ne Frage zur Benutzung des IT-Handbuchs in der Abschlussprüfung. Benutzen dürfen wir es, das weiß ich (außer im Wirtschaftsteil). Wie ist es mit Post-its? Darf man die ins Handbuch kleben? Darf man da etwas drauf schreiben? Nur ein Wort bspw. um zu vermerken welches Thema wo ist. Vllt kann mir ja jemand helfen Danke Grüße
21. Oktober 201014 j Bei diesem Thema gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte erkundige dich bei der für dich zuständigen IHK.
21. Oktober 201014 j Okay, danke für den Hinweis. Vllt weiß es ja jemand aus dem Raum Aachen (IHK Aachen). Ansonsten werd ich mal die gute Frau, die dafür zuständig ist, kontaktieren.
21. Oktober 201014 j Kontaktiere Deine zuständige IHK und verlass Dich nicht auf Hörensagen von irgendwem hier. Besser eine offizielle Information selbst eingeholt, als am Ende sagen zu müssen "Aber der **** hat gesagt...". Aber selbst wenn es bei der Prüfung von den Prüfern heisst, dass das nicht zulässig sei, kannst Du die Post-its noch problemlos entfernen und das Buch weiter benutzen. Ich habe es damals (Winter 2002) bei der Prüfung in Düsseldorf so gemacht und durfte die Post-Its dann drin behalten. Das war kein großes Problem. Aber wie gesagt, das ist von IHK zu IHK unterschiedlich
21. Oktober 201014 j Also die gute Dame sagte mir, dass Post-Its erlaubt sind, jedoch dürfen diese nur mit Stichworten versehen sein. Ist vllt auch interessant für andere Prüflinge der IHK Aachen Auch nochmal nen Dankeschön an die Anderen!
22. Oktober 201014 j bei uns in RLP in der ZWP waren Post-it´s im IT-Handbuch verboten Echt? Habe letztens noch einen Brief von der IHK Koblenz bekommen das in den Handbüchern nicht drin stehen darf! Aber sogenannte "Fähnchen" womit man Themen schnell findet sind erlaubt. lg
22. Oktober 201014 j Aber sogenannte "Fähnchen" womit man Themen schnell findet sind erlaubt. Ich wiederhole mich: Bei diesem Thema gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte erkundige dich bei der für dich zuständigen IHK. In diesem Fall hat die zuständige IHK die Entscheidungskompetenz. Aussagen auf Bundes- oder Landesebene sind nicht sinnvoll. Es kann durchaus in einem Bundesland entgegengesetzte Regelungen geben.
22. Oktober 201014 j Ergänzung: Diese Aussage immer schriftlich von der IHK einholen, so dass man ggf. in der Prüfung was zum Vorweisen hat. IHK und die Prüfer/Aufsichtspersonen sind nicht immer auf dem gleichen Stand.
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