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Geschrieben

Hallo,

ich bin grad im zweiten Jahr in der Ausbildung zum techn. Assistenten für Informatik(=zweijährig) und bekomme auch erst seit dem zweiten Jahr Bafög. Nun habe ich die Zusage einer Berufsfachschule bekommen, die zum Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung) bzw. Informatikkaufmann ausbildet.

Werde ich für die zweite Ausbildung dann nochmal Bafög bekommen?

Geschrieben

Wenn es eine schulische Ausbildung ist zum Fachinformatiker, wieso bekommt er dann kein Bafög für die 2. Ausbildung?

Wohnst du in deiner Wohnung?

Meine Erfahrung beruhen jetzt auf vor ca 2 Jahren.

Da haben 3 Freundinnen eine Ausbildung (2jährig, schulisch) absolviert und danach nochmal eine Ausbildung (schulisch glaube 3jährig wars) und haben Bafög bekommen. 2 davon hatten ne eigene Wohnung (zusammen) und die eine hatte keine eigene Wohnung. Alle drei hatten aber nach deren Aussage Bafög für die 2. Ausbildung erhalten.

Bei den beiden die zusammen wohnten sogar mehr als vorher (1. Ausbildung: ca 190 Euro, 2. Ausbildung: ca 500 Euro)

edit: Person A und B sind nach der 1. Ausbildung in die eigene Wohnung gezogen (ortswechselbedingt) Person C hat die ganze Zeit bei ihrer Mutter gewohnt

Geschrieben

Die zweite Ausbildung muss aber auf der ersten aufbauen.

Beispiel: Du willst Erzieher lernen. Für die Ausbildung ist aber eine andere soziale Ausbildung Voraussetzung (Kinderpfleger, Sozialassistent ...), dann bekommst Du natürlich in der anschließenden Erzieherausbildung auch noch BAFöG.

Ich nehme an, bei Deinen Freundinnen verhielt es sich ähnlich.

Dass bei nicht aufeinander aufbauenden Ausbildungen völlig ohne Einschränkungen geht, bezweifle ich.

Geschrieben
Ich nehme an, bei Deinen Freundinnen verhielt es sich ähnlich.

Richtig, danke für die Aufklärung, es war so: Hauswirtschaftliche Assistentin und danach Heilerziehungspflegerin (für diese war eine Ausbildung Pflicht, ähnlich dem Erzieher).

Geschrieben
In dem Falle würde er momentan BAB erhalten und kein(!) Bafög.

Nein, denn momentan macht der TE eine schulische Ausbildung. BAB greift bei einer betrieblichen Ausbildung.

Geschrieben
Nein, denn momentan macht der TE eine schulische Ausbildung. BAB greift bei einer betrieblichen Ausbildung.

richtig und damit stünde ihm halt noch bab für eine betriebliche ausbildung zu

Geschrieben

Meines Wissens zählt auch eine abgeschlossene schulische Ausbildung als Erstausbildung im Sinne der BAB. Mit dieser Begründung wurde auch der BAB-Antrag eines Azubi-Kollegen bereits im Vorfeld abgeschmettert (insofern ich nicht damals etwas falsch verstanden habe). Auf Anhieb finde ich auch nichts, was dem widerspricht. Wenn Du etwas Gegensätzliches hast, dann bitte her damit ;)

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