Veröffentlicht 26. Dezember 201014 j Hi Leute, ich bin am überlegen ein Gewerbe anzumelden für meine geplante Nebentätigkeit. Nun gibt es da das Problem mit dem Nebentätigkeits Antrag. Sollte ich lieber meinen Chef fragen ob er mein Vorhaben im Vorfeld genehmigen wird oder einfach drauf los? Der Antrag ist nähmlich für Azubis mit vorhandener Nebentätigkeit gedacht. Wäre doof, wenn ich jetzt alles so weit vorbereite, beantrage und nachher wird mir das nicht erlaubt. Und in dem Antrag wird auch nach der Verdienst und den Arbeitsstunden gefragt. Nur doof dass ich das als Selbstständiger selbst festlegen kann. Hat hier von euch ein Gewerbe und macht eine Ausbildung?
27. Dezember 201014 j Versetze Dich einfach in die Rolle Deines Chefs/ Ausbilders. Wie hättest Du es lieber? GG
27. Dezember 201014 j ich hab auch mal vor langer zeit ne nebentätigkeit angemeldet, in der ausbildung.. vorher musst du deinen chef fragen, ob er eine nebentätigkeit erlaubt, er könnte ja meinen, dann konzentrierst du dich nicht mehr auf die ausbildung. Wenn der das genehmigt, dann ab zur gemeinde und für 30 euro nen gewerbeschein anmelden. da ich zu 90% nur privatkunden betreue, hab ich nen gewerbe nach §19, ohne mwst ausweisung erstellt. gibt viele vorteile, wie du brauchst beim finanzamt keine erklärung oder sonstwas abgeben, denen reicht ein Einnahmen/Ausgaben Bilanz. Nachteil, nicht viele Firmenkunden werden sich an dich wenden.. die wollen ja gerade die mwst..
27. Dezember 201014 j Versetze Dich einfach in die Rolle Deines Chefs/ Ausbilders. Wie hättest Du es lieber? Als Chef/Ausbilder wäre mir das egal. Davon hätte ich ja nichts. Naja dann muss ich wohl mal nachfragen. @aGe: Kommt natürlich darauf an, was du machst.
27. Dezember 201014 j Als Chef/Ausbilder wäre mir das egal. Davon hätte ich ja nichts. Dir wär's also egal, wenn Dein Mitarbeiter nicht die volle Leistung bringt bzw. ein Azubi sich nicht auf das Lernen konzentriert? BTW: schau 'mal in Deinen Arbeitsvertrag, da gibt's häufig entsprechende Klauseln! GG
27. Dezember 201014 j Dir wär's also egal, wenn Dein Mitarbeiter nicht die volle Leistung bringt bzw. ein Azubi sich nicht auf das Lernen konzentriert? Was der arbeitnehmer ausserhalb seiner arbeitszeit macht, sollte dem chef wirklich egal sein, solange es nicht mit den interessen des unternehmens kollidiert. Also wenn der arbeitnehmer in seiner freizeit für die konkurrenz tätig ist zB
27. Dezember 201014 j Was der arbeitnehmer ausserhalb seiner arbeitszeit macht, sollte dem chef wirklich egal sein, solange es nicht mit den interessen des unternehmens kollidiert. Also wenn der arbeitnehmer in seiner freizeit für die konkurrenz tätig ist zB Das ist nicht ganz richtig. Das gilt z.B. nicht, wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub dafür einsetzt (statt sich zu erholen). Entsprechende Passagen finden sich häufig auch in Arbeitsverträgen (s.o.) Deswegen muss es mit dem Management abgesprochen werden. Was - meiner Erfahrung nach - meistens kein Problem bedeutet. Wobei ein Azubi noch eine besondere Rolle spielt. Denn der soll ja nicht arbeiten, sondern lernen! GG
27. Dezember 201014 j Das ist nicht ganz richtig. Das gilt z.B. nicht, wenn der Mitarbeiter seinen Urlaub dafür einsetzt (statt sich zu erholen). Entsprechende Passagen finden sich häufig auch in Arbeitsverträgen (s.o.) Deswegen muss es mit dem Management abgesprochen werden. Was - meiner Erfahrung nach - meistens kein Problem bedeutet. Wobei ein Azubi noch eine besondere Rolle spielt. Denn der soll ja nicht arbeiten, sondern lernen! GG Es gibt bestimmt irgendein Gesetz in Deutschland was sich genau damit beschäftigt. Ich frage mich, was denn der AG sagt wenn ich bis in die Puppen online zocke und deshalb morgens müde bin. Darf er mir dann vorschreiben wann ich ins Bett zu gehen habe?
27. Dezember 201014 j Jetzt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ob Du bis in die Puppen schwimmen gehst oder vor dem Computer hängt hat nichts mit dem Thema zu tun. Das ist Freizeit. Es geht sich darum, ob man nenbenher in seiner Freizeit arbeiten darf oder nicht. Frank
27. Dezember 201014 j Ich frage mich, was denn der AG sagt wenn ich bis in die Puppen online zocke und deshalb morgens müde bin. Darf er mir dann vorschreiben wann ich ins Bett zu gehen habe? Er darf dir aber deutlich mitteilen, wenn deine Arbeitsleistung darunter leidet. Unter Umständen kann das dann auch eine Abmahnung geben.
27. Dezember 201014 j @prüfer: Ok, da hats du recht. Dachte du meinst nur ob der Chef es lieber mag dass der Azubi vor der Anmeldung fragt oder danach.
30. Dezember 201014 j @prüfer: Ok, da hats du recht. Dachte du meinst nur ob der Chef es lieber mag dass der Azubi vor der Anmeldung fragt oder danach. ganz klar vorher.
30. Dezember 201014 j @prüfer: Ok, da hats du recht. Dachte du meinst nur ob der Chef es lieber mag dass der Azubi vor der Anmeldung fragt oder danach. Es geht darüber, ob Du glaubst, dass man (als Chef) vorher gefragt oder vor vollendete Tatsachen gestellt werden will! GG
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