Veröffentlicht 21. Juni 201114 j Hey Leutz, ich hab da mal eine Frage und hoffe mir kann da jemand weiterhelfen! undzwar habe ich beide (schriftlich und mündlich) Prüfungen schon hinter mir. schriftlich : Durchgefallen mündlich : Bestanden jetzt häng ich noch ein halbes Jahr hinten ran und wiederhole die schriftliche Prüfung... Nun ist meine Frage ob ich in diesem halben Jahr meine Ausbildungsnachweise weiterführen muss oder nicht!? theoretisch werden die ja nur zur mündlichen gebraucht:rolleyes:... wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! Greeeez Bearbeitet 21. Juni 201114 j von _Sspongebobb_
21. Juni 201114 j Das Führen eines Berichtsheftes gehört zu den Pflichten eine Azubis. Siehe BBIG §14. Ob es kontrolliert wird sollte für dich daher keine Rolle spielen.
21. Juni 201114 j Da Du weiterhin Auszubildender bist, hast Du auch weiterhin deine Ausbildungsnachweise zu führen. Bei uns müssen die Ausbildungsnachweise übrigens am Tag der schriftlichen Prüfung abgegeben werden. Frank
22. Juni 201114 j Hey danke für die Antwort! Ja also bei uns ist es eben nur so, das wir die Ausbildungsnachweise mit zur Mündlichen Prüfung mitnehmen müssen und nur auf Verlangen der Prüfer vorzeigen müssen!
22. Juni 201114 j Und was hindert dich, die Ausbildungsberichte weiterzuführen? Faulheit lass ich als Ausrede nicht gelten, die gesetzlichen Grundlagen für deine Pflicht hat bigvic genannt.
22. Juni 201114 j Es hindert mich ja nix dran, ich war mir dessen nur eben nicht sicher ob diese weitergeführt werden müssen oder nicht, in dem halben Jahr!
22. Juni 201114 j Da Du weiterhin Azubi bist, hat sich die Diskussion erübrigt. Du hast eine Pflicht diese zu führen. Frank
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