GoaSkin Geschrieben 9. August 2011 Geschrieben 9. August 2011 Hallo, ich habe mir ein Tablet geleistet und dies auch mit dem Hintergedanken, mich in das Android-Betriebssystem einzuarbeiten und es genau unter die Lupe zu nehmen. Nun liest man im Netz häufig Warnungen, dass man sich jegliche Garantieansprüche auf das Gerät verspielen würde, wenn man das vorinstallierte OEM-System austauscht oder verändert. Darum frage ich mich nun, ob dies wirklich so ist und wenn ja - ob es dann die Möglichkeit gibt, das Original-System wieder so aufzuspielen, dass alle Spuren verschwunden sind. Ich nutze ein Acer Iconia A501.
GoaSkin Geschrieben 10. August 2011 Autor Geschrieben 10. August 2011 Um die Gängelungen des Herstellers zu entfernen, Netzwerkdienste auf dem Teil installieren zu können, ein großes Sammelsurium an Demo-Software zu entfernen, die als Systemsoftware markiert ist und sich nicht ohne Weiteres entfernen lässt und vielleicht einmal ein selbst angepasstes Android-System aufzuspielen. Letztendlich auch mit dem Hintergedanken, mich dazu zu befähigen, eigene Tablet-Lösungen zu basteln. ENDE DER GRUNDSATZDISKUSSION !!!
b4m Geschrieben 10. August 2011 Geschrieben 10. August 2011 Habe das neulich bei nem Folio 100 gemacht. Bei xda-developers gabs gleich noch das "orginal" OS zu zurückflashen. Falls also ein Garantiefall eintreten sollte, hau ich das wieder drauf und gut ist. Woran sollten die das merken? Hab ich bei meinem Handy (HTC HD2) auch so gemacht. Mit der Garantie nie Probleme gehabt. Gruß b4m
GoaSkin Geschrieben 10. August 2011 Autor Geschrieben 10. August 2011 In den Acer-Garantiebedingungen steht zwar, dass für die Software so oder so keine Haftung übernommen wird, da diese von Google bereit gestellt wird und nicht von Acer, aber man sollte sich eben absichern, falls die sich dennoch quer stellen würden. Da hätte man zwar etwas, womit man rechtlich argumentieren könnte, aber man möchte sich ja nicht den Aufwand machen müssen, Gewährleistungsansprüche zu erstreiten. Ich werde noch ein paar Tage ohne Modifikation an dem Gerät herumspielen, um sicherzustellen, dass daran nichts von Werk aus schon defekt ist, bevor ich das Ding roote und mal schauen, ob ich das vorhandene System backuppen kann. Allerdings hätte man ein Problem, wenn das Ding einmal so weit ausfällt, dass man das Original-System nicht mehr zurück spielen kann und von der Garantie Gebrauch machen muss.
disarstar Geschrieben 10. August 2011 Geschrieben 10. August 2011 Das rooten bei Android systemen oder das jailbreaken bei iphone führt zum Garantieverlust. Hab meine Android Systeme grundsätzlich root rechte gegeben. Sofern man das System nicht brickt kann man es jederzeit wieder auf den Werkszustand zurücksetzen mit einem Backup. was ich dabei allerdings hinterfragen würde ist ob der Hersteller nachvollziehen kann ob ein gerät root rechte hat. Apple kann das wohl wobei ich noch keine bestätigten Angaben gelesen habe. Mein Motorolla hatte einen Displayschaden und wurde unter Garantie problemlos repariert.
Gast Geschrieben 10. August 2011 Geschrieben 10. August 2011 Das rooten bei Android systemen oder das jailbreaken bei iphone führt zum Garantieverlust. Sooooo? http://www.heise.de/mobil/meldung/Bootloader-entsperren-HTC-erklaert-wie-es-geht-1318135.html Da wird nur von einem teilweisen Garantieverlust gesprochen. Die Hardware ist ja nicht betroffen, der Hersteller kann nur keine Garantie für die Software übernehmen. Alles andere von deiner Aussage kannst du bitte genauer belegen.
disarstar Geschrieben 11. August 2011 Geschrieben 11. August 2011 @chief ok ok Hab gerade auch mal meinen Stand aktualisiert. Bei Android kommt es wohl auf die AGBs der Hersteller und Provider an falls das Gerät da bezogen wurde. HTC hat da eingelenkt um Custom Roms zu ermöglichen. Ich kannte es bislang so das ein Gerät welches Root Rechte hat inklusive Garantie als DEV Phone bezeichnet wurden. In dem Zusammenhang noch ein Kleiner Beitrag aus einem anderen Forum: Zum Thema Garantie und Gewährleistung scheint es ja doch eine ganze Reihe von Unklarheiten zu geben, weshalb ich mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen möchte. Zunächst einmal muss ich noch einmal darauf hinweisen, dass Garantie und Gewährleistung unterschiedliche Dinge sind. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung betrifft nur den Verkäufer und ist ein gesetzlicher Anspeuch des Käufers. Dementsprechend ist der Umfang der Gewährleistung gesetzlich bestimmt, den der Garantie bestimmt der Hersteller selbst. Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 2 Jahre ab Kauf und bezieht sich auf Fehler, Mängel, die schon zum Kaufzeitpunkt begründet waren, z.B. durch Material- oder Herstellungsfehler. Als Verbraucher hat man in den ersten 6 Monaten sogar eine entsprechende Vermutung durch eine Beweislastumkehr. Die Garantie bezieht sich bei HTC nur auf die Hardware und dort gibt HTC auch keine Funktionsgarantie, sondern nur eine Garantie, dass keine Herstellungs- oder Materialfehler vorliegen. Die Beweislast für solch einen Fehler hat der Kunde. Die HTC-Garantie ist, da sie weniger umfassend ist als die Gewährleistung, eigentlich wertlos - jedenfalls solange man bei enem solventen Verkäufer gekauft hat. Die Garantie könnte man nach den Garantiebedingungen von HTC verlieren, sicher bin ich mir da nicht, aber das ist eine kompliziertere AGB-Thematik, die hier den Rahmen sprengen würde. Im Endeffekt ist das aus oben genanntem Grund egal, da die Garantie im Grunde genommen wertlos ist. Die Gewährleistung jedenfalls verliert man nicht. Nach 6 Monaten müsste man ohnehin beweisen, dass ein Fehler zum Kaufzeitpunkt begründet war. Liegt ein offensichtlicher Hardwarefehler vor, ist das Rooten also völlig unschädlich. Ist nicht erkennbar, wo genau der Fehler liegt, könnte der Verkäufer die Reperatur ablehnen. Dann aber sollte man das Gerät als Kunde auf eigene Rechnung reparieren lassen und sich den Fehler auf der Rechnung bestätigen lassen. Wird bei der Reparatur ein Hardwarefehler festgestellt, (der offenbar auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückgeht,) kann man wiederum vom Verkäufer Schadensersatz verlangen und somit die Reparaturkosten erstattet bekommen. Fazit: Durch das Rooten mag man die ohnehin wertlose HTC-Garantie verlieren, die Gewährleistung bleibt aber bestehen. Bei offensichtlixhen Hardwarefehlern hat man gar kein Problem, im Übrigen steht man Beweisproblemen gegenüber, um zu belegen, dass der Fehler nicht vom Rooten kommt. Im Zweifelsfall ist natürlichbder Gang zum Anwalt ratsam. Generell kann man jedenfalls festhalten, dass das Rooten kein sonderliches Problem darstellt, da die meisten Hardwarefehler sicherlich ohnehin offensichtlich sind. Genau hier hat HTC nun nachgearbeitet und den Weg frei gemacht für Customroms. Quelle: Root und Garantie - Licht im Dunkel - Android-Hilfe.de apple: Garantieverlust ja - Apple: Jailbreak bringt Garantieverlust allerdings ohne ernsthafte Konsequenzen. Hoffe ich hab meinen Beitrag ausreichend korrigiert.
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