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Verschlüsselte Festplatten...


Fraggla

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Im Vereinigten Königreich schon ist das Entschlüsseln auf Anordnung schon lange Pflicht: UK can now demand data decryption on penalty of jail time

New laws going into effect today in the United Kingdom make it a crime to refuse to decrypt almost any encrypted data requested by authorities as part of a criminal or terror investigation. Individuals who are believed to have the cryptographic keys necessary for such decryption will face up to 5 years in prison for failing to comply with police or military orders to hand over either the cryptographic keys, or the data in a decrypted form.

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Deswegen ist ggf. plausible deniability bei der Verwendung von Datenverschlüsselung empfehlenswert. Das Konzept ist ja eigentlich schon seit der Jahrtausendwende in div. Verschlüsselungsmethoden implementiert (u.A. von Julian Assange mitentwickelt)

Der Mensch ist beim Entschlüsseln von Daten wohl immer noch der effektivste Angriffsvektor.

Solange die Staaten einem nicht die Grundrechte entziehen (was ja durchaus möglich ist - heutzutage können die Amis ja faste jede Ordnungswidrigkeit mit Terror in Verbindung bringen) sollte man mit einer Berufung früher oder später erfolgreich sein.

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Ob man jetzt explizit sehen kann, das der Datentraeger verschluesselt ist oder man sieht, das da ganz viele Informationen auf dem Datentraeger sind, die keinen Sinn ergeben/ nicht verwertbar sind (Was auf eine Verschluesselung hinweist) wird entsprechende Leute wohl nicht daran hindern, das Passwort/ das Bootmedium aus dir herauszupruegeln.

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Bei einem vernünftigen Plausible Deniability System kannst du es eben nicht erkennen ob da jetzt noch irgendwo verschlüsselte Daten liegen oder nicht.

1.) Mann muss das "Fake-Operating-System" auch gelegentlich mal anstarten (steht z.B. bei Truecrypt). Wie glaubhaft ist ein Laptop, der zuletzt (gemäss Syslog oder Windows-Eventlog) vor vier Monaten für 10 Minuten eingeschaltet wurde?

2.) Eine Laptopfestplatte meldet im BIOS, dass sie 250 GB gross ist, XP oder Linux zeigen aber nur die ersten 50 GB als benutzt an. Das muss man schon "erklären" können. Es heisst "Individuals who are believed to have the cryptographic keys necessary for such decryption" - Ein Beweis ist somit nicht erforderlich

(u.A. von Julian Assange mitentwickelt) .

Gibts dafür einen Beleg?

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Naja um mal bei TrueCrypt zu bleiben, du bist ja nicht gezwungen ein Hidden Operating System zu verwenden sondern oftmals sollte ein ganz normales Encrypted Volume ausreichen und da sieht man imho nicht so einfach ob der freie Speicherplatz darin jetzt frei ist oder von einem Hidden Volume verwendet wird.

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oftmals sollte ein ganz normales Encrypted Volume ausreichen und da sieht man imho nicht so einfach ob der freie Speicherplatz darin jetzt frei ist oder von einem Hidden Volume verwendet wird.

Dickes NACK. Wenn Du Truecrypt installiert hast --> zack: "Rück das Kennwort raus oder 5 Jahre Bunker". Wenn Du Truecrypt nicht installiert hast, dann "musst" du immerhin noch die 200 GB (scheinbar) unpartitionierten Plattenplatz erklären. Wie gesagt, es muss nicht das Vorhandensein von Verschlüsselung bewiesen werden, allein die Vermutung ("are believed") reicht.

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Nein, du hast keinen unpartitionierten Speicherplatz

Du hast ein TrueCrypt Volume mit Daten drin. Wenn du das als Volume einbindest und dein Passwort eingibst dann hast du ein Laufwerk mit den Daten in diesem Volume, zum Beispiel 5 GB Urlaubsfotos. Ob dann die restlichen 2 GB in diesem Volume leer sind oder ob sich da ein verstecktes Volume verbirgt kannst du nicht sehen.

Die einzige Möglichkeit das rauszufinden ist das Volume nicht als normales Volume einzubinden sondern als Hidden Volume und das korrekte Passwort einzugeben.

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Es ist eigentlich ganz einfach, eine Progonse fuer den Datenmuell einer verschluesselten Partition zu stellen. Es gibt entsprechende Tools, die die Festplatte nach Datentypen abscannen koennen. (Nach versehentlichem Loeschen und Ueberschreiben der Partitionstabelle z.B. eine der wenigen Moeglichkeiten, die Daten noch zu retten) Wenn solche Tools in dem Bereich, der angeblich leer ist und trotzdem Datenstrukturen enthaelt, keinen bekannten Dateityp identifizieren kann, kannst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, das dort Daten verschluesselt abgelegt wurden. Denn wenn die in dem Bereich liegenden Datenstrukturen Reste von geloeschten Dateien sind, muessten auch sinnvolle Daten/ Datenreste zu finden sein.

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Du hast ein TrueCrypt Volume mit Daten drin. Wenn du das als Volume einbindest und dein Passwort eingibst dann hast du ein Laufwerk mit den Daten in diesem Volume, zum Beispiel 5 GB Urlaubsfotos. Ob dann die restlichen 2 GB in diesem Volume leer sind oder ob sich da ein verstecktes Volume verbirgt kannst du nicht sehen.

Also, bei Truecrypt geht das IMHO genau nicht. Entweder du hast nen "scheinbar leeren" Festplattenanteil (= unter Windows "nicht partitioniert") oder du hast nen Truecrupt-Volume als grosses Flatfile. Einfach nur drauf vertrauen, dass das Betriebssystem die Sektoren 500-700, in denen deine Daten liegen, nicht anrüht (z.B. durch die automatische Defragmentierung unter Win7) ist schon sehr mutig und daher von den Truecrypt-Programmierern IMHO genau "nicht vorgesehen".

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Ersteres waere schon mal ein gutes Argument. Ein solches Programm sollte dann aber besser auch installiert sein. Man muss es ja nicht verwenden... Taugen tut sowas ja nur in dem Fall, wenn man erpicht darauf ist, einzelnde Dateeien wirklich auszurotten. Ein Ueberschreiben mit Nullen wuerde jedoch reichen und waere dann sogar besser als Alibi geeignet. Das Ueberschreiben mit Zufallsdaten macht ja genau genommen keinen Sinn.

Wenn der Bereich des Datentraegers seit Auslieferung nicht verwendet wurde sind da normalerweise nur Nullen auszulesen. Aber nach laengerer Benutzung existieren solche Bereiche normalerweise nicht mehr.

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Ich nenne sowas legale Erpressung...

Auch in Deutschland kann man jemanden zur "Beugung seines Willens" einsperren, um ihn zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen (z.B. Zwangshaft). Und trotzdem wandern hier die Oppositionspartein nicht reihenweise in den Knast.

Seltsam ist das Gerichtsurteil natürlich schon - aber andererseits: Wenn ich zuhause einen Tresor habe, und in dem unter Umständen für die Staatsanwaltschaft interessante Dokumente liegen, dann bin ich auch gezwungen, diesen zu öffnen. Der Unterschied ist eben, dass wenn ich mich weigere dieser einfach aufgebrochen wird, während die Verschlüsselung nicht ohne weiteres geknackt werden kann.

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Naja, so ganz eindeutig ist das auch nicht in allen Fällen. Im Fall von Ex-RAF Mitglied Christa Eckes war z.B. auch umstritten, ob ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht - obwohl sie selbst gesagt hat, sie würde sich durch eine Aussage selbst belasten. Ein OLG hat dann afaik Beugehaft angeordnet, die vom BGH zwar gekippt wurde - allerdings wurde auch bei dem Urteil offen gelassen, ob ihr überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Interessant wäre auch der Fall: Die Staatsanwaltschaft weiss, dass du ein Schliessfach irgendwo hast - aber nicht genau, wo. Die Frage ist nun, ob du in einem Verfahren dazu gezwungen werden könntest, den Ort des Schliessfaches zu verraten. Auch wenn dich der Inhalt des Schliessfaches selbst belasten würde.

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Nein bei dem Fall ging es nicht darum das Christa Eckes sich selber belasten sollte sondern ihre Komplizin. Das ist also etwas völlig anderes.

Da sie zu dem Zeitpunkt der Tat wohl auch im Krankenhaus (oder Gefängnis weiß ich nicht mehr so genau) war besteht wohl auch keine Gefahr das sie sich mit einer Aussage über ihre Komplizin (Verena Becker?) selber belasten könnte. Deshalb wurde ihr auch das Recht die Aussage zu verweigern abgesprochen.

In Fällen die dich selber betreffen hast du aber immer das Recht die Aussage zu verweigern, zumindest solltest du sie haben.

Interessant könnte es erst werden wenn es um einen anderen Fall geht und die Staatsanwaltschaft vermutet das auf deiner verschlüsselten Festplatte Beweise sind um jemand anderen zu überführen der mit dir in keiner solchen Beziehung steht das du die Aussage verweigern dürftest.

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