Veröffentlicht 14. März 201213 j Hallo, ich habe da eine kleine Frage. MUSS man 8 Stunden täglich arbeiten, oder KANN man auch weniger arbeiten? In der Schule sagen meine Mitschüler dass man mind. 8 Stunden arbeiten muss, wegen dem Berichtsheft. Da man dort ja die Stundenzahl/Tag vermerken muss. Gruß und schönen Abend noch,
14. März 201213 j Also ob Montag bis Freitag 8 Stunden gearbeitet werden müssen, hängt von den betrieblichen Arbeitszeiten ab. Allerdings verstehe ich die Frage nicht - meinst du eine Ausbildung ist ein Ponyhof, auf dem du kommen und gehen kannst, wann du Lust hast?
14. März 201213 j Autor [...] Allerdings verstehe ich die Frage nicht - meinst du eine Ausbildung ist ein Ponyhof, auf dem du kommen und gehen kannst, wann du Lust hast? Nein keineswegs! Das war eine einfache Frage, da brauch man nicht gleich so zu antworten. Ich wollte nur wissen ob man 8 Stunden täglich arbeiten muss.
14. März 201213 j Pflichtstunden sind die regelmässigen Arbeitszeiten im Betrieb. Wenn also betrieblich eine 35-Stunden-Woche gilt, dann verfasst du das Berichtsheft also entsprechend.
14. März 201213 j @Chief ich glaub der TE meinte mit der Frage ob in Gesetzestext steht, das man in der Ausbildung mind. 8 Stunden täglich arbeiten muss. Und nicht ob er solange hingehen muss. @Thredersteller Nope. Im Gesetz steht nicht wiel lang dein Arbeitstag ist. Wie Chief schon schrieb, was sollen denn die Firmen machen die z.B. ne 35Stunden Woche haben. Also Fr. nur bis Mittag arbeiten? Zählt das bei diesen Firmen dann nur als 4 Tage Woche und der Azubi muss 20% mehr Monate Ausbildung machen? Doofe Idee, oder?
14. März 201213 j @Thredersteller Nope. Im Gesetz steht nicht wiel lang dein Arbeitstag ist. Wie Chief schon schrieb, was sollen denn die Firmen machen die z.B. ne 35Stunden Woche haben. Also Fr. nur bis Mittag arbeiten? Zählt das bei diesen Firmen dann nur als 4 Tage Woche und der Azubi muss 20% mehr Monate Ausbildung machen? Doofe Idee, oder? Hi Enno, anscheinend muss meine Glaskugel mal wieder zum Optiker, Nachjustieren. Bei einer 4-Tage-Woche könnte ich mir unter Umständen vorstellen, dass das von der Kammer schon als Verkürzung angesehen wird. Vgl. § 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG - Verkürzung durch Teilzeitausbildung.
15. März 201213 j Hi wie hier schonmal gesagt wurde, hängen die Arbeitszeiten vom Betrieb ab. Du kannst aber davon ausgehen, das du einen 8 Stunden Tag haben wirst. Das ist nämlich meistens die normale Arbeitszeit in einem Betrieb. In meinem Betrieb muss ich auch 8 Stunden arbeiten, habe aber eine Gleitzeit. So kann ich zum Beispiel an zwei Tagen 1 Stunde länger arbeiten und kann dann Freitag zum Beispiel eher gehen. Kann sein, das du das später auch so haben wirst. Ich finde das auf jeden Fall nicht schlecht.
15. März 201213 j Und hast du mal bei der für dich zuständigen IHK nachgeschaut was dort bezüglich des Berichtsheftes steht? Bei uns zum Beispiel müssen keine Stunden im Berichtsheft erfasst werden. Und wie schon mehrfach erwähnt wurde liegt die Arbeitszeit primär an deinem Arbeitgeber, unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetztes, gegeben des Falles dass du unter 18 bist. Sollte in eurem Betrieb Gleitzeit herrschen und dein Ausbilder nennt dir keine Rahmenzeiten, dann wirst du die Mindeststunden anwesend sein müssen. Natürlich solltest du auf deine Wochenstunden kommen. Sind Überstunden vorhanden kann man mal Freitags früher gehen, oder eine komplette Woche früher gehen, so dass man am Ende des Monats auf +- Null rauskommt. Freundlichste Grüße s1mPeL
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