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Urlaubsanspruch nach Kündigung?


Overjack

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Hallo,

ich bin momentan noch beschäftigt, habe aber bereits einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.07. unterschrieben! ;)

Die Frage, die sich mir stellt - wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Momentan habe ich 30 Tage, von denen ich bereits 3 Tage genommen habe. Also hätte ich noch 27 Resttage. Habe ich somit für die 6 Monate 15 Urlaubstage? Darf ich dann nicht mehr als 15 Tage in Anspruch nehmen?

Geplant hatte ich vor Antritt der neuen Stelle mir eine kleine Auszeit zu gönnen, also die letzten drei Wochen im Juni zu nehmen. Das wären 3 Urlaubstage mehr, als mir für die 6 Monate zustehen. Mein neuer Arbeitgeber verlangt eine Urlaubsbescheinigung.

Die Kündigung habe ich noch nicht ausgesprochen. Wie soll ich das taktisch am besten regeln? Soll ich meinen Juni-Urlaub beantragen und wenn der genehmigt wird, bin ich doch eh auf der sicheren Seite, oder?

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Du hast Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Theoretisch müsstest du dann deinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass du dein Jahresurlaub schon bezogen hast (diese Urlaubsbescheinigung) und er muss dir dann keinen mehr gewähren.

Auf der sicheren Seite bist du nie, denn dein alter AG kann auch genehmigte Urlaubsanträge widerrufen wenn wichtige Gründe vorliegen. Ich würde wohl kündigen und dann besprechen wie man das mit den Urlaubstagen/Ueberstungen macht. Meist ist es ja eh so, dass man diese zum Schluss aufbraucht.

Bearbeitet von bigvic
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Du hast Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

D.h., ich könnte meinen kompletten Jahresurlaub - falls der Arbeitgeber mitspielt - noch bis zum 01.07. nehmen?

Dies ändert sich auch nicht, wenn ich die Kündigung ausspreche, d.h., Umrechnung des Jahresurlaubs auf die verbleibenden Monate?

Da ich ab dem 01.07. bei meinem neuen AG eine Probezeit von 6 Monaten habe und demnach eine Urlaubssperre, wäre es sinnvoll, so viel Urlaub wie möglich noch zu bekommen? :)

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D.h., ich könnte meinen kompletten Jahresurlaub - falls der Arbeitgeber mitspielt - noch bis zum 01.07. nehmen?

Ja.

Siehe Bundesurlaubsgesetz

Ist die Wartezeit einmal erfüllt, entsteht der Urlaubsanspruch jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres

Dies ändert sich auch nicht, wenn ich die Kündigung ausspreche, d.h., Umrechnung des Jahresurlaubs auf die verbleibenden Monate?

Da du in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidest behälst du deinen vollen Anspruch. (BUrlG - Einzelnorm)

Du kannst also theoretisch alles nehmen bei deinem bisherigen Arbeitgeber.

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Da ich ab dem 01.07. bei meinem neuen AG eine Probezeit von 6 Monaten habe und demnach eine Urlaubssperre,

das ist kein automatismus! probezeit heißt nicht automatisch urlaubssperre! du solltest im vorfeld klären, ob du urlaubssperee hast. eine gute lösung wäre m.e., wenn du die hälfte des urlaubs beim alten ag und die andere hälfte beim neuen nimmst. damit dürte keiner der beiden bauschschmerzen haben....

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  • 1 Monat später...

Ich greife das Thema nochmal auf.

Ich habe meine Kündigung zwischenzeitlich ausgehändigt mit Formulierung "fristgerecht zum 01.07." Die Personaler meinen jedoch, dass ich keinen vollen Urlaubsanspruch habe sondern nur anteilsmäßig, also 15 Tage. Daher bin ich jetzt wieder verunsichert. Lt. Vertrag steht: 6 Wochen zum Quartalsende.

Nun meine Fragen:

Habe ich mich vertan bei der Formulierung und muss die Kündigung ggf. neu formulieren - d.h. "fristgerecht zum 30.06." ? Wird das tatsächlich so eng gesehen - 30.06. / 01.07. ?

Habe ich dann nicht mehr vollen Urlaubsanspruch?

Ich möchte natürlich kein Risiko eingehen. Nicht dass mein Arbeitsverhältnis aufgrund nicht fristgemäßer Kündigung verlängert wird ein weiteres Quartal.

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Ich greife das Thema nochmal auf.

Ich habe meine Kündigung zwischenzeitlich ausgehändigt mit Formulierung "fristgerecht zum 01.07." Die Personaler meinen jedoch, dass ich keinen vollen Urlaubsanspruch habe sondern nur anteilsmäßig, also 15 Tage. Daher bin ich jetzt wieder verunsichert. Lt. Vertrag steht: 6 Wochen zum Quartalsende.

Nun meine Fragen:

Habe ich mich vertan bei der Formulierung und muss die Kündigung ggf. neu formulieren - d.h. "fristgerecht zum 30.06." ? Wird das tatsächlich so eng gesehen - 30.06. / 01.07. ?

Habe ich dann nicht mehr vollen Urlaubsanspruch?

Welche Firma hat schon Lust, einem noch kurz angestellten Mitarbeiter den ganzen Jahresurlaub nehmen zu lassen? Daher wird wohl jede Firma einen anteiligen Urlaub berechnen. Die wenigsten Mitarbeiter werden wohl Lust haben, den Urlaub einzuklagen (was auch nicht unbedingt einfach sein muss, man könnte z.B. einfach sagen "in den letzten Tagen müssen die Projekte übergeben werden, daher kann kein kompletter Jahresurlaub genehmigt werden").

In dem Link oben steht:

"Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet."

Klingt für mich so als wenn du nur einen Anspruch auf anteiligen Urlaub hast. Bei einer Kündigung im nächsten Monat hättest du zumindest rechtlich wohl einen Anspruch, ist nur die Frage ob man das auch durchsetzen könnte.

Wegen Kündigung 30./01. --> das einfachste ist, einfach in der Personalabteilung nachzufragen. ;)

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