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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Servus,

da ich im WWW nun verschiedene Auslegungen gefunden habe, mal meine Frage an euch (ohne eine rechtsberatung zu wollen).

Ich stecke gerade in der Entwicklung einer Webseite für eine KFZ Werkstatt, und ich frage mich, was dort alles ins Impressum muss, gerade im Hinblick auf den Handwerksberuf.

Bisher sieht das bei mir wie folgt aus:

Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder und Grafiken sowie deren Anordnung auf der Webseite von Domain xxxxx.xxx unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.


Herausgeber / Betreiber


Firma XXXX Inhaber Herr XXX

XXStr.XX

12345 XXX


Tel.: XXX

Fax: XXX

<Email-Adresse>


Eingetragen in die Handwerksrolle der HandwerkskammerXXX

Betriebsnummer: XXX

USt.-ID: XXXXX


Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne von §§ 55 ff. Rundfunkstaatsvertrag: Herr XXXXX


Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 

Die Werkstatt beschäftigt einen Meister, ich frage mich, ob dies noch mit im Impressum erwähnt werden muss?

Sollte meiner Meinung nach ausreichen. Eine kleine Goolge-Suche nach "Impressum Handwerksbetrieb" fördert bei mir noch folgenden Punkt zutage:

Berufsrechtliche Regelungen: (nur Anlage A)

Betriebsleiter: Max Mustermann, Tischlermeister (Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Kammer: Handwerkskammer Lübeck, Breite Str. 10/ 12, 23552 Lübeck, Startseite der Handwerkskammer Lübeck

Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung(HwO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)

Quelle: Musterimpressum Einzelunternehmung

Mir persönlich sagen nun aber "berufsrechtliche Regelungen" überhaupt nichts. Auch die Angabe des Betriebsleiters habe ich ehrlich gesagt noch nirgends gesehen.

Mal eine Frage am Rande: was ist mit folgender Formulierung gemeint?

Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken [...] Dritten zugänglich gemacht werden.

Aufgrund des "oder" habe ich mir einfach mal eine Kürzung erlaubt. Mal etwas überspitzt formuliert: sobald die Seite live geht, wird doch der Inhalt "zu kommerziellen Zwecken" "Dritten zugänglich gemacht"?!?

  • Autor

Hallo Habbeda,

du hast vollkommen recht. Ich habe mir das Musterimpressum bei der HK Lübeck angesehen, das entspricht genau dem was ich gesucht hatte, zumal der Betrieb auch Einzelunternehmer ist. Ich werde mich komplett daran halten. Ich danke dir! Keine Ahnung, wieso ich das nicht selbst gefunden hatte.

Beste Grüße

IT-Specialist

  • Autor

Da ich das kostenlos privat für einen Freund mache, werde ich da nicht auf meine Kosten zum Anwalt rennen.

Allerdings werde ich Ihm dies trotzdem noch nahe legen, und mir schriftlich zusichern lassen, dass er sich über die "Risiken" bewusst ist, und ich damit aus dem Schneider bin.

So sollten mir dadurch keine Nachteile enstehen.

hm ... fällt mir gerade ein: er soll mal mit dem Impressum zur Handwerkskammer gehen, die haben auch Anwälte ... er bezahlt sicher gut an die Handwerkskammer und freut sich, auch mal etwas von denen zu bekommen :)

  • Autor

Das hat nichts mit "laxem" Umgang zutun, schlicht weg damit, was der jenige welcher der Inhaber der Seite ist wissen muss was er investiert. Ich habe Ihn auf die Risiken hingewiesen, und es kann keiner erwarten, dass ich, der einem Freund eine kostenloses Dienstleistung anbietet, noch zum RA rennt, und die Kosten dafür trägt.

Das steht in keinerlei Verhältnis. Ich habe das Impressum der Handelskammer übernommen, für die Datenschutzerklärung einen "Generator" eines Rechtsanwaltes.

Dass das natürlich nicht vergleichbar mit anwaltlicher Dienstleistung ist, ist mir schon bewusst.

Den genauen Wortlaut des Impressums,der Datenschutzerklärung sowie deren Quelle habe ich in der "Haftungsvereinbarung" zwischen Ihm und mir übernommen, und ihn explizit darauf hingewiesen, dass eine anwaltliche Prüfung empfohlen sei, da ich keiner bin, und dass es dementsprechend bei Ihm liegt, diesen zu konsultieren. Auch habe ich Ihn über mögliche Folgen im Fall der Fälle informiert, damit er sich darüber im klaren ist wovon wir sprechen.

In diesem Sinne habe ich mir für mein Verstädnis nichts vorzuwerfen. Es sei nochmal gesagt, ich habe das als Gefallen für ihn getan, nicht mehr, und nicht weniger.Wichtig ist nur, dass man das ehrlich und fair macht, und die Leute über alle Rechte und Pflichten die so eine Seite mit sich bringt soweit es einem selbst bekannt ist, informiert.

Bearbeitet von It-Specialist
Edith

Ohne die webseite jetzt gesehen zu haben, es würde mich nicht wundern, würde ein Abmahnwahnanwalt da etwas finden. Ich sage ja auch nicht das du zum RA gehen sollst, sondern dein Kumpel sollte das überprüfen lassen.

Denn manchmal ist vorsicht besser als nachsicht.

  • Autor

Ohne Frage wäre das am sinnvollsten. Auf der anderen Seite habe ich mir mal die Webseiten der Konkurrenz angeschaut die "ähnlich" aussehen.

Diese beinhalten weniger Informationen im Impressum als wir liefern, ganz zu schweigen von Datenschutzrichtlinien etc.

Natürlich kann man diese nicht als zwangsläufiges Beispiel nehmen (kein Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit), aber bei den 20-25 Seiten die ich mir angesehen habe, sah das im Vergleich ganz gut aus. Ich hatte mir vorher auch ein bisschen Literatur und einige Artikel im WWW dazu durchgelesen.

Von Dingen die datenschutzrechtlich bedenlich sein könnten wie zb. Traffic-Analyse u.ä. haben wir bewusst einen großen Bogen drum gemacht, genauso Foren oder Kommentarfunktionalitäten, Links/Plugins zu sozialen Netzwerken o.ä.

Die Seite umfasst 4 Unterseiten, wobei hier 2-3 Grafiken zum Tragen kommen, für welche der besagte Freund selbst der Rechteinhaber ist (selbst erstellt), auch keinerlei Marken, Personen oder sonstige Dinge zusehen sind, die irgendwie bedenklich sein könnten.

Das Design stammt von mir, auch hier werden keine Grafiken oder anderes Material was in irgend einer Form geschützt sein könnte verwendet.

Ich werde Ihm nochmals nahe legen zum einen mal bei der Handwerkskammer anzufragen (wie der vorherige Kommentator empfahl) und paralel einen RA zu konsultieren.

Mehr kann ich da dann nicht tun. Meine private Webseite hatte ich damals ebenfalls von einem RA begutachten lassen, das hat mich keine 100€ gekostet (inkl. MwSt) und ich kann ruhig schlafen ;-).

Mir war nur wichtig, dass ich haftungstechnisch raus bin, da ich das wie schon erwähnt nur als Gefallen gemacht habe und verständlicherweise keine Einbußen durch meine "gute Tat" haben möchte.

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