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muss der AG Sozialabgaben leisten, wenn man über der Bemessungsgrenze verdient?


GoaSkin

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Eine Bekannte von mir hat von ihrem Arbeitgeber einen Brief bekommen, der eigentlich schon fast ein Fall für die Sendung "Wie Bitte?" ist, die einmal auf RTL lief.

In dem Brief steht, dass ihr Jahresgehalt eine Höhe erreicht hat, die sich nur noch 1,80 € unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung befindet. Da davon ausgegangen wird, dass sich das Gehalt in absehbarer Zeit über der Beitragsbemessungsgrenze bewegen könnte, wird sie gebeten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, weil der Arbeitgeber dann keine Beiträge mehr abführen wird und sie sich selbst um die Überweisung der Beiträge kümmern müsste.

Da würde mich interessieren, ob das überhaupt so geht, was der Arbeitgeber da vor hat. Ich dachte, wenn man über der BMG verdient und freiwillig in der Gesetzlichen bleiben möchte, bleibt formell alles beim Alten, nur dass die Beiträge für den Mehrverdienst dann nicht mehr teurer werden. Ihr erzählt der Arbeitgeber jedoch, dass er die Beiträge dann nicht mehr an die Kasse überweisen wird.

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Es wird nicht nur Krankenkassebeitrag an die Krankenkasse gezahlt, sondern noch einiges mehr an Beiträgen zur Sozialversicherung.

Und diese sind abzuführen.

Wenn Sie zu einer PKV wechselt, werden nur die Beiträge der KV nicht abgeführt, sondern privat bezahlt.

Bei einem Verbleib in der GKV kann der Status wechseln zu freiwillig gesetzlich Krankenversichert (ist bei Selbständigen so), die dann Geld selbst abführen müssen.

Bei Angestellten kann ich Dir nicht 100% sagen, ob sich nix ändert oder ob die KV-Beiträge privat an die GKV abgeführt werden. Und nur darum geht es hier in diesem Fall, denke ich mal.

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Bei Angestellten kann ich Dir nicht 100% sagen, ob sich nix ändert oder ob die KV-Beiträge privat an die GKV abgeführt werden. Und nur darum geht es hier in diesem Fall, denke ich mal.

Genau... Ihr hat der Arbeitgeber quasi mitgeteilt, dass er die Beiträge in auch diesem Fall nicht mehr abführen wird. Und das hört sich seltsam an.

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Genau... Ihr hat der Arbeitgeber quasi mitgeteilt, dass er die Beiträge in auch diesem Fall nicht mehr abführen wird. Und das hört sich seltsam an.

Ich müsste mir jetzt meine Abrechnungen anschauen wo ich noch freiwillig gesetzlich Krankenversichert war. In der PKV ist es ja so das der Arbeitgeber seinen Anteil mit dem Lohn überweist und du dann den Gesamtbetrag an deine Krankenkasse überweist. Wie das bei einer Gesetzlichen Krankenkasse ausschaut wenn du dort freiwillig versichert bist kann ich im Moment nicht sagen. Selbst wenn der Arbeitgeber nicht mehr selbst überweisen sollte seinen Anteil muss er auszahlen.

Das ganze geht dann aber auch er wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Selbst wenn du nur 1 Euro drunter liegen solltest kannst du dich nicht privat Kranken versichern.

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Eine Bekannte von mir hat von ihrem Arbeitgeber einen Brief bekommen, der eigentlich schon fast ein Fall für die Sendung "Wie Bitte?" ist, die einmal auf RTL lief.

In dem Brief steht, dass ihr Jahresgehalt eine Höhe erreicht hat, die sich nur noch 1,80 € unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung befindet. Da davon ausgegangen wird, dass sich das Gehalt in absehbarer Zeit über der Beitragsbemessungsgrenze bewegen könnte, wird sie gebeten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, weil der Arbeitgeber dann keine Beiträge mehr abführen wird und sie sich selbst um die Überweisung der Beiträge kümmern müsste.

Da würde mich interessieren, ob das überhaupt so geht, was der Arbeitgeber da vor hat. Ich dachte, wenn man über der BMG verdient und freiwillig in der Gesetzlichen bleiben möchte, bleibt formell alles beim Alten, nur dass die Beiträge für den Mehrverdienst dann nicht mehr teurer werden. Ihr erzählt der Arbeitgeber jedoch, dass er die Beiträge dann nicht mehr an die Kasse überweisen wird.

Also die Tatsache, dass Du annimmst, es bliebe alles beim alten, ist aber noch kein Grund über den AG herzuziehen (Wie bitte?).

Die Beitragsbemessungsgrenze besagt lediglich, dass ab einem bestimmten Einkommen, die Beiträge nicht weiter steigen, es wird also prozentual günstiger.

Die Krankenversicherungspflicht wird durch die Versicherungspflichtgrenze bestimmt. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, dann ist dar Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Entsprechend ist der AG auch nicht mehr verpflichtet, die Beiträge an die Krankenkasse zu überweisen.

Somit erhält der AN mit der Gehaltszahlung ein um den bisherigen Teil erhöhtes Gehalt und muss nun seinerseits die Beiträge abführen.

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