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Gesetzliche Regelungen MDM


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Hallo,

ich habe mein Abschlussprojekt als FISI über die einführung eines Mobile Device Managements gemacht. Ich habe irgendwo mal gehört das wir als IT-Abteilung der Firma verpflichtet sind die ausgegebenen Geräte regelmäßig zu kontrollieren usw.

Kann mir einer sagen wo ich Handfestes Material finde wo etwas steht, falls ich in der Präsi gefragt werde wo sowas den steht und was genau?

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Nein nicht wie das im Betrieb geregelt wird. Da brauchen wir eine Betriebsvereinbarung mit unterschrift von Geschätsführer und Betriebsrat. Ich meine eine Regelung wo festegelegt ist, das der Betrieb sowas kontrollieren MUSS. Es ist ja auch vorgeschrieben das unter Firmen E-Mail eine passende Signatur muss. Ich suche nun eine gesetzliche Regelung das wir uns darum kümmern müssen. Für das Projekt wurde erstmal nur ein lauffähiges Programm integriert und mit Testgeräten betrieben. Vor dem Einsatz um regulären Betrieb muss natürlich noch alles abgesprochen werden usw.

Verständlich was ich damit sagen will?

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Was es im Allgemeinen gibt ist, dass z. B. die Einhaltung von Nutzungsrichtlinien ausreichend kontrolliert und bei Bedarf sanktioniert werden muss. Wenn das nicht zutrifft und die Anwender lange Zeit dagegen verstoßen, kann es hinterher als Duldung angesehen werden.

(Duldung)

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Betriebsform ist eine GmbH.

Wir sind die IT-Abteilung in einem umarbeitungsbetrieb und geben seit einiger Zeit auch smartphones aus, damit auch unterwegs auf mail zugegriffen werden kann. Da es noch probleme mit der Signatur gibt, dürfen von den Smartphones keine Mails nach aussen geschrieben werden.

Ich habe nur gehört das der betrieb im falle von internetfähigen Geräten, die Pflicht hat, diese regelmäßig zu kontrollieren. Daher auch das Projekt mit Mobile Device Mangement.

Elektrogeräte wie Kabeltrommeln Werkzeug usw muss doch auch jährlich kontrolliert werden. Das muss es doch auch für Smartphones oder ähnliches geben.

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