Veröffentlicht 7. Februar 20178 j Hallo, momentan schreibe ich meinen Projektantrag als Informatikkauffrau zu "Einführung eines flächendeckenden WLANs mittels Access Points". Es wurden vor längerer Zeit schon ein paar Access Points eingebaut. Bestellung und Konfiguration erfolgten über den Dienstleister, über den es diesmal auch gehen würde. Das heißt, theoretisch könnte der Angebotsvergleich wegfallen. Nur komme ich dann nicht ansatzweise auf meine 35 Stunden. Soll ich also wie geplant eins, zwei weitere Angebote anfordern? Es muss natürlich am Ende auf den bestimmten Dienstleister hinauslaufen. Da man ja allerdings die Angebote nicht in der Doku veröffentlicht, könnte man ja hier durchaus etwas tricksen... jaja, bitte nicht steinigen - ich weiß, dass das nicht erlaubt ist. Also: könnte ich den Angebotsvergleich weglassen und wenn ja, welche Punkte stattdessen aufnehmen? Und wenn nein, werden Angebote in der Doku veröffentlicht? Danke für eure Hilfe!
7. Februar 20178 j Du brauchst nicht zwingend einen zweiten Dienstleister für einen Vergleich, sondern du kannst dir ja auch Angebote für verschiedene Access Point Modelle (bzw. Modelle alternativer Hersteller) erstellen lassen, wenn du angibst, dass ihr einen Standardlieferanten / -dienstleister habt. Das komplett raus lassen, würde ich an deiner Stelle vermeiden - vor allem als Informatikkauffrau. Da ist der kaufmännische / wirtschaftliche Anteil vermutlich noch wichtiger als z.B. beim FISI, FIAE oder ITSE.
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