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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnis frage bzgl. der mündlichen Prüfung als Wiederholer:

Ich habe jetzt im Winter die Prüfung nochmal wiederholt und habe folgende Ergebnisse erreicht:

GA1: 34
GA2: 78
WiSo: 65 (Sommer 2019)

Im Sommer 2019 hatte ich ja auch schon ein Projekt und Fachgespräch hinter mir.

Als ich am 21.12.2019 meine Ergebnisse eingesehen habe, habe ich den beiden Prüfungsteilen folgende Ergebnisse erzielt:
Teil A: 66
Teil B: 58

Ich muss also am Freitag (Termin der Mündlichen Prüfung) nur meine Ausbildungsberichte mitnehmen? (Zugangsdaten für Projektanträge, etc. habe ich nicht erhalten)

Danke im Voraus!

Bearbeitet von eXquiisiTe
Stichworte hinzugefügt

Ich kann Deine Schilderung so wg der Vermischung alter und neuer Noten schlecht nachvollziehen, denke aber ja.

wenn Du jetzt in Teil A 66 und im Sommer in B 58 Punkte hattest bist Du durch. Ich versteh nur nicht wieso Du dann noch zum Fachgespräch geladen wirst, eigentlich kannst Du direkt Dein Zeugnis abholen. Aber dafür muss der PA unterschreiben, liegt vermutlich daran

  • Autor
vor 7 Stunden schrieb charmanta:

Ich kann Deine Schilderung so wg der Vermischung alter und neuer Noten schlecht nachvollziehen, denke aber ja.

wenn Du jetzt in Teil A 66 und im Sommer in B 58 Punkte hattest bist Du durch. Ich versteh nur nicht wieso Du dann noch zum Fachgespräch geladen wirst, eigentlich kannst Du direkt Dein Zeugnis abholen. Aber dafür muss der PA unterschreiben, liegt vermutlich daran

Ich habe im Sommer Teil A mit 66 Punkten abgeschlossen. Teil B musste ich im Winter 19/20 wiederholen. Dort habe ich insgesamt 58 Punkte erreicht.

Was mir meine IHK sagen konnte war, dass ich zwar die Einladung zur einer "mündlichen Abschlussprüfung" erhalten habe, aber keine ablegen muss. Deshalb meine Verständnis Frage, ob ich dort meine Prüfungsbescheinigung mit dem kreuz "bestanden" erhalte :D

Leider gibt die IHK echt sehr magere Infos raus was Prüfungen angeht...

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