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Vorläufiges Prüfungsergebnis


Jinju

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Hallo alle zusammen, 

ich bin grade etwas aufgekratzt da ich meine vorläufigen Ergebnisse bekommen habe. Die Situation sieht aus wie folgt: 

Ich habe die mündliche Prüfung am 04.06 gehabt und auch gleich die Punktzahl bekommen. 74 Punkte und somit eine 3. steht auch so in den vorläufigen Ergebnissen. Als ich mich heute morgen eingeloggt habe standen auch die ergebnisse der schriftlichen: 

GA 1: 38 Punkte = 5

GA 2 56 Punkte = 4

Wiso 83 Punkte = 2 

Gesamt = 54 Punkte = 4 

So weit ich das mitbekommen habe ist es ja trotzdem möglich das ich in eine mündliche ergänzungsprüfung gehen muss da ich eine 5 in der GA 1 habe richtig? Das wäre meine erste Frage. 

Das zweite ist mehr eine Bemerkung als eine frage die mich etwas panisch gemacht hat. Als ich grade meiner Freundin davon erzählt hab wie die ergebnisse aussehen wollte ich mich nochmal einloggen und dann waren die Ergebnisse der schriftlichen prüfung weg! Der Aktualisierungsstand liegt auch nicht mehr bei heute morgen den 11. Juli um 08:25 sonder bei gestern Abend den 10.Juli um 16:56. Ist das bei einem von euch auch so der aus meiner Region kommt? (IHK Koblenz).

 

Bearbeitet von Jinju
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Achso ich dachte (wenn ich es jetzt richtig im Kopf hab) das es nach der Prüfungsordnung ungefähr heißt: Hat der Prüfungsteilnehmer in BIS zu 2 schriftlichen prüfungen eine 5 und in einem weiteren eine 4 ist es im ermessen des Prüfungsausschusses ihn zur mündlichen ergänzungsprüfung einzuladen.

Das wäre bei mir ja der fall da in GA 1 = 5 und in GA 2 = 4

Also das ist jetzt frei aus der Birne zitiert :D

Bearbeitet von Jinju
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(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. 

Da du ohnehin bestanden hast, darfst Du keine MEP ablegen.

Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.

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Gerade eben schrieb thereisnospace:

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. 

Da du ohnehin bestanden hast, darfst Du keine MEP ablegen.

Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.

Ah genau darauf hab ich mich beziehen wollen. Vielen Dank ich hatte den letzten Satz nicht mehr zusammen bekommen. Mir fällt wirklich ein Stein vom Herzen Danke :)

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vor 3 Stunden schrieb Jinju:

Das zweite ist mehr eine Bemerkung als eine frage die mich etwas panisch gemacht hat. Als ich grade meiner Freundin davon erzählt hab wie die ergebnisse aussehen wollte ich mich nochmal einloggen und dann waren die Ergebnisse der schriftlichen prüfung weg! Der Aktualisierungsstand liegt auch nicht mehr bei heute morgen den 11. Juli um 08:25 sonder bei gestern Abend den 10.Juli um 16:56. Ist das bei einem von euch auch so der aus meiner Region kommt? (IHK Koblenz).

 

Das hat sich mittlerweile wieder auf Samstag aktualisiert, wie du wahrscheinlich schon gesehen hast.
War wohl ein Rollback nötig, die Punkte bleiben jedoch bestehen.

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