8. Mai 20214 j vor 52 Minuten schrieb xxzzcc: Habe die Antworten im Nachhinein mal gegoogelt. 1) 1,5 2) 2 3) 3 4) 2 5) 1 6) 5 7) 3 😎 4,5 9) 1,2 10) 1 11) 5 12) 2 13) 1 14) 2 15) 3,6 16) 9.4%,0.9% 17) 117.600,5% 18) 4 19) 4 20) 2 21) 3 22) 2 23) 3 24) 2,3 25) 3 26) 2 27) 3 28) 5 29) 1 30) 2 Pah wenn das stimmt, hab ich zwischen 23 und 27 richtige Kreuze gesetzt. Also ca. +15 oder +17 Punkte für Teil B . Wenn ich in GA 1 meine 30 Punkte geholt habe (keine 6), hab ich bestanden. Das beruhigt mich gerade ein wenig. In GA 2 bräuchte ich nämlich mindestens ~53-58 Punkte und die sollten meiner Einschätzung nach locker drin sein.
8. Mai 20214 j vor 1 Stunde schrieb xxzzcc: 19) 4 Sicher, dass es 4 und nicht 2 ist? Soweit ich gelesen habe ist eine GmbH vollständig geschäftsfähig sobald der Gesellschaftvertrag notariell abgeschossen und der Gesellschaftsvertrag beglaubigt wurde. Und 2 ist ja die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.
8. Mai 20214 j Bin mir relativ sicher das eine GmbH geschäftsfähig wird ab Eintragung im Handelsregister Die Frage gab's auch schon in einigen älteren Prüfungen
8. Mai 20214 j vor 6 Stunden schrieb Chii_IT: Sicher, dass es 4 und nicht 2 ist? Soweit ich gelesen habe ist eine GmbH vollständig geschäftsfähig sobald der Gesellschaftvertrag notariell abgeschossen und der Gesellschaftsvertrag beglaubigt wurde. Und 2 ist ja die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Ich bin mir sicher, ja. Die GmbH gilt als juristische Person, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wurde. Juristische Personen sind rechtsfähig, wobei ihre Rechtsfähigkeit mit dem Eintrag ins Handelsregister beginnt und mit dem Austrag endet.
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