Veröffentlicht 6. Mai 20223 j Hallo zusammen, Ich habe diese Woche die schriftliche Prüfung als IT systemkaufmann gemacht, allerdings weiß ich nicht ob die bestehe oder nicht. Falls nicht kann ich die schriftliche teil ohne Betrieb wiederholen? Zur info ich habe meine mündliche Prüfung in Winter bestanden . LG Jano
6. Mai 20223 j Ich verstehe die Frage nicht ganz? Der Betrieb muss dich doch erstmal weiter beschäftigen/ausbilden. Du hast schon mal nicht bestanden und die Weiterbeschäftigung endet jetzt?
6. Mai 20223 j Autor Die Weiterbeschäftigung endet am 31.07.2022, ab diese datum will ich nicht mehr in unserem Betrieb beschäftigen, falls ich die schriftliche nochmal nicht bestanden. LG
6. Mai 20223 j das ist leider so unglücklich formuliert dass zumindest ich den Sinn nicht verstehe. Eine Ausbildung endet mit dem Abschluß .... wenn Du die Prüfung nicht bestehst dann stellst Du einen (formalen) Antrag und die Ausbildung verlängert sich bis zur nächsten Prüfung.
6. Mai 20223 j vor 11 Stunden schrieb charmanta: Ohne Betrieb bist Du kein Auszubildender und kannst nur nach einigen Jahren Praxis als Externer Prüfling in die Prüfung Sorry, aber das ist doch Quatsch. Wenn man schon einmal zur Prüfung zugelassen wurde, hat man ja die Anforderungen erfüllt und das ist nicht einen Ausbildungsbetrieb zu haben. https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874 oder https://www.hwk-koeln.de/artikel/wann-endet-das-ausbildungsverhaeltnis-32,0,1237.html Hier steht das auch noch mal. Und aus persönlicher Erfahrung: ein ehemaliger Mitazubi wurde entlassen und hat nur die mündliche Prüfung abgelegt. Er hat seine schriftliche Prüfung ein Jahr später nachgeholt, als Externer.
7. Mai 20223 j Erwischt, den Weg kannte ich noch nicht. Wir hatten bisher nur komplett Externe, da gehts anders. Als Prüfer nimmt uns die IHK die Formalien vorher ab.
7. Mai 20223 j Autor vor 20 Stunden schrieb MrChlorophil: Sorry, aber das ist doch Quatsch. Wenn man schon einmal zur Prüfung zugelassen wurde, hat man ja die Anforderungen erfüllt und das ist nicht einen Ausbildungsbetrieb zu haben. https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874 oder https://www.hwk-koeln.de/artikel/wann-endet-das-ausbildungsverhaeltnis-32,0,1237.html Hier steht das auch noch mal. Und aus persönlicher Erfahrung: ein ehemaliger Mitazubi wurde entlassen und hat nur die mündliche Prüfung abgelegt. Er hat seine schriftliche Prüfung ein Jahr später nachgeholt, als Externer.
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