17. Januar 20232 j Autor Okay, danke euch Leute. Ich werde schauen dass ich das schriftlich festgehalten bekomme (dürfte kein Problem sein, zudem wir (AG und AN) im guten auseinander gehen und da kein böses Blut herrscht) und dann arbeite ich dort noch die zwei Wochen und trete am 01.02. die neue Stelle wie geplant an.
17. Januar 20232 j vor 9 Stunden schrieb h3isenberg: Wäre ich dann auf der sicheren Seite? Mit einer Änderungskündigung des durch konkludentes Handelns eingeganenen unbefristeten Arbeitsvertrages müsstest DU Rechtssicherheit haben. Über Vergütungshöhe und Mindestlohn möchte ich mich nicht äußern....
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