Veröffentlicht 13. Juni 20232 j Hallo zusammen, da der TV-V ja so enorm viele Beispiele für Tätigkeiten und der dazugehörigen Entgeltgruppen hat mal eine Frage dazu: Ist es rechtlich in Ordnung/wirksam Beispiele für Tätigkeiten aus dem TVöD auf den TVV herzuleiten? Da es ja eine Überleitungstabelle vom ÖD auf den TV-V gibt (TV-V Tarif in aktueller Fassung Paragraph 22a). Sprich kann man für die Prüfung der Eingruppierung im TV-V die Beispiele aus dem TVöD heranziehen? Danke für eure Hilfe! LG
13. Juni 20232 j Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant. /Thomas
13. Juni 20232 j Autor vor 22 Minuten schrieb Th0mKa: Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant. /Thomas Hi Thomas, das ist mir bewusst. Nur ist es im TV-V schwierig zu deuten mit welchen Tätigkeiten ich in welche Gruppe gehöre, da im TV-V keine sehr aussagekräftigen Tätigkeitbeispiele (wir sprechen nicht vom Abschluss) definiert sind wie man es bsp. aus dem ÖD kennt. Deshalb die Frage oben: Ob ich Eingruppierungsbeispiele (Tätigkeit+Gruppe) aus dem ÖD auf den TV-V überleiten kann?
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