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Th0mKa

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  1. Eher kein treffender Vergleich, das Format ist dafür schon passend.
  2. Am Anfang, wenn du kündigst haben sich die vorgesehenen Punkte des Meetings ja eh erledigt.
  3. Wenn du deine Kündigung als Druckmittel verwenden willst ist das eine eher schlechte Idee. "Wir wissen zwar nicht wie es hier ohne Sie weitergehen soll, aber ab dem nächsten Monat probieren wir es mal."
  4. Ich bekomme sowas auch ab und zu, meine Manager will mich halt nicht überfallen. Gedanken würde ich mir erst machen wenn es offizielle Einladungen mit Menschen aus HR und/oder BR gibt. Selbst wenn er was kritisches hat, muß halt geklärt werden.
  5. Sollte er bisher jeden Monat konstant 8k verdient haben stehen ihm in den 6 Wochen der Lohnfortzahlung ebenfalls 8k zu, denn bei der Höhe des Arbeitsentgeltes gilt hier vereinfacht "krank ist wie gearbeitet". Nicht gezahlt werden hier Sachen wie Nachtzuschläge, etc., diese sind ja nicht angefallen. Anschließend bekommt der AN max. 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 70% des letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgeltes, hier also 70% von 5.175 EUR (Beitragsbemessungsgrenze für die KK in 2024), also 3622,50 EUR. Wie immer kann es diverse Besonderheiten zur Besserstellung geben, insbesondere durch Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Mein AG z. B. stockt das KK auf 80% des letzten Bruttoarbeitsentgeltes auf, in diesem Beispiel also auf 6400 EUR.
  6. Nein, "vergleichbar" bedeutet ja gerade nicht "durchschnittlich".
  7. Das ist auch gar nicht notwendig, das Gesetz sieht vor das Lohn in der Höhe gezahlt wird die ohne Krankheit zu erziehlen gewesen wäre. Bei Akkordlohn, Leistungszulage, Provision etc. müsste dazu der erziehlte Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers herangezogen werden.
  8. Wenn du das wollen würdest solltest du vielleicht dein Recht darauf kennen und zurück husten. https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
  9. Netter Versuch, aber Oberhausen ist erst während der industriellen Revolution entstanden. Es gibt schlicht kein Adelsgeschlecht mit dem Namen.
  10. Moin, vielleicht solltest du vorher noch einen Kurs in "Wie stelle ich eine sinnvolle Frage" besuchen. In was machst du denn deinen Abschluss? Und was, außer einem stimmigen Gehalt, wäre für dich denn wichtig? /Thomas
  11. Und wo hast du den Namen des administrativen Accounts, um den LAPS sich kümmern soll, definiert? https://learn.microsoft.com/en-us/windows-server/identity/laps/laps-management-policy-settings#windows-laps-group-policy
  12. Moin, hast du denn auch eine GPO mit den LAPS Settings angelegt? /Thomas
  13. Nein, du kannst aus anderen Tarifverträgen nichts über- oder ableiten.
  14. Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant. /Thomas
  15. Sich erniedrigt fühlen weil man eine Frage stellt ist aber auch eher seltsames Denken.

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