Veröffentlicht 18. Februar18. Feb Hallo, ich möchte im zweiten Jahr meiner Ausbildung den Antrag auf Verkürzung einreichen. Hierfür soll ich auf mein Sommerzeugnis, das voraussichtlich im Juli 2025 ausgestellt wird, warten, um den Antrag abzugeben. Allerdings bin ich unsicher, ob für die Verkürzung nur das Sommerzeugnis aus dem 2. Lehrjahr oder beide Sommerzeugnisse (aus dem 1. und 2. Lehrjahr) relevant sind. Könnte mir hierzu jemand weiterhelfen und erklären, welche Zeugnisse in diesem Fall berücksichtigt werden? Und falls ich verkürzen sollte, was wird aus den Noten der Lernfeld 10, 11 usw. ? Vielen Dank!
18. Februar18. Feb Möchtest Du verkürzen oder einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen?
18. Februar18. Feb Autor vor 20 Minuten schrieb FISI-I: Möchtest Du verkürzen oder einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen? Vorzeitige Zulassung. AP2 im November 2025 und nicht im Sommer 26
18. Februar18. Feb Es ist ausschließlich das Zeugnis aus dem 2. Ausbildungsjahr relevant. Der Durchschnitt muss besser als 2,5 sein. Wie der Durchschnitt genau berechnet wird, hängt von der Berufsschule ab. Manchmal haben nämlich die einzelnen Fächer eine andere Gewichtung.
18. Februar18. Feb vor 2 Stunden schrieb FISI-I: Möchtest Du verkürzen oder einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen? In diesem Fall ist nur eines Möglich, da eine Verkürzung bis spätestens zum Ende des 1. LJ hätte durch sein müssen.
18. Februar18. Feb ich kann dir nur sagen wie das bei unserer IHK läuft: ich wollte auch ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen. Beine Berufsschulnoten haben das auch hergegeben (überall sehr gut, totale Unterforderung) , Berufsschullehrer unterstützten dieses Anliegen. ABER: Dein Ausbildungsunternehmen muss auch zustimmen, ohne diese Zustimmung geht gar nichts! Und genau daran hat es bei mir dann gefehlt.
19. Februar19. Feb Genau. Mit letzterem, also der Zustimmung des Unternehmens bestätigt dieses, dass der Prüfling den gleichen Ausbildungsstand aufweist, wie jemand, der die Ausbildung im normalen Zeitrahmen absolviert. Für nicht erteilten Unterricht und den entsprechend dann auch nicht vorhandenen Noten wird es keine Eintragung im Zeugnis geben, so dass sie die Gesamtnote aus weniger Einzelnoten ergibt.
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