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  1. Parser

    SQL

    nicht direkt youtuber, aber einen anderen Tipp: du kannst dir die Northwind Beispieldatenbank installieren und zu dieser mal die folgenden Übungen machen: https://github.com/eirkostop/SQL-Northwind-exercises
  2. nochmal : In BW ist die Formulierung nicht "darf nicht programmierbar sein" sondern: Zuglassen ist ein nicht programmierter Taschenrechner (weiter oben habe ich mal ausgeführt warum auf diese Definition theoretisch alle Taschenrechner zutreffen)
  3. Point taken. Dann könnte man eine "Sammelprüfung" anbieten einen Tag vorher. (TRs einsammeln und verwahren. Hinweis: In BW wird die Prüfung an der BS durchgeführt ... ) Oder noch besser: GTRs zulassen, da diese Einschränkung aus meiner Sicht keinen Sinn ergibt...
  4. Darum geht es in der Tat. Meines Erachtens ließe sich das Problem ganz einfach lösen indem der Prüfling der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung den Taschenrechner aushändigt. Die Prüfungsaufsicht kann ihn dann inspizieren und ggfs. den Speicher löschen.
  5. ich habe mir diese quasijuristische Frage auch schon oft gestellt. Ich habe noch einen GTR auf Abiturszeiten (TI 89 Plus). Dieser ist programmierbar. Trotzdem würde ich diesen aus Gewohnheits- und Komfortabilitätsgründen gerne nutzen. Bei uns in BW ist man, zumnidest in AP Teil 1 , dazu übergegangen folgende Vorgabe zu machen: nicht programmierter Taschenrechner Ich frage mich dann immer, ob damit gemeint ist dass man diesen nicht selbst programmiert hat oder ob er auch schon "programmiert" ist wenn man nur die "Standardprogramme" betrachtet die darauf sind. Und in gewisser Weise schließt obige Vorgabe ALLE Taschenrechner aus, denn auch Grundfunktionen und das Wurzelziehen (vermutlich durch Heron Algorithmus) sind in diesen Taschenrechnern einprogrammiert. Fragen über Fragen... (auf die ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Vielleicht nerde ich an dieser Stelle aber auch zu sehr ab)
  6. ich stimme @hellerKopf zu. Ferner ergänze ich um: Du machst dir gefühlt zu viele Sorgen, es sieht nicht so düster aus wie du es darstellst. Versuche dich zu entspannen und gehe die Sache ruhig und gelassen an.
  7. wie bereits oben geschrieben wurde sehe ich diese Einstellung überaus kritisch. Ein Auszubildender ist keine billige Arbeitskraft, sondern ein Auszubildender.
  8. Jeder Mensch mit IQ >= 80 kann (muss!) eine AP Teil 1 bestehen. Man kann sehr viele Fragen mit gesundem Menschenverstand beantworten, die fachliche Komplexität (eigentlich möchte ich davon gar nicht sprechen) ist ein Witz für jeden, der das Wort Fachinformatiker schreiben kann. Anekdote: Unser BS-Lehrer gab mal eine AP Teil 1 zum "Test" einem Bekannten, der einen Handwerker Betrieb hat. Dieser bestand AP Teil 1...
  9. was immer gerne vergessen wird: man muss zwischen unterschiedlichen Studiengängen differenzieren. Es ist ein Riesenunterschied, ob man Informatik oder Medienwissenschaft studiert. Bei ersterem ist der (intellektuelle) Aufwand enorm, ebenso wie die erforderliche SELBSTdisziplin. Zum Thema ÖD: Der ÖD ist für einen Fachinformatiker mit Ausbildung nicht der optimale Arbeitsplatz, wenn man das Einkommen maximieren möchte. Obwohl hier (langsam!) ein Umdenken stattfindet ob der schieren Personalnot im ÖD und den Opportunitätskosten, die man als Fachinformatiker vorrechnen kann.
  10. TL,DR: ich fasse mal zusammen: Don't do it ...
  11. Ja, das stimmt so. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag vor der Abschlussprüfung, der allen Auszubildenden in § 15 BBiG gewährt wird. Dass die Auszubildenden für den Tag der Freistellung weiter ihre Vergütung erhalten, ist in § 19 BBiG abgesichert. Die Freistellung zur Prüfungsvorbereitung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG gilt an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. "Arbeitstag" ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb oder in der Dienststelle gearbeitet wird. In der Praxis bedeutet das: Ist ein Montag als Prüfungstag angesetzt, das Wochenende arbeitsfrei und der Freitag Ausbildung im Betrieb, geht der Freitag als Arbeitstag dem Prüfungstag nicht "unmittelbar" voran, weil das Wochenende dazwischenliegt. Es besteht keine gesetzliche Freistellungspflicht. Wird allerdings üblicherweise am Sonntag gearbeitet, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, so ist der Sonntag der Arbeitstag, der der Prüfung "unmittelbar vorangeht" und damit freizugeben.
  12. Wir finden das ALLE eine selten dümmliche Idee. Dann schreibst du das GENAU SO in das Berichtsheft. Das Berichtsheft kann auch als Beweis FÜR DICH dienen, wenn in der Ausbildung etwas schief läuft, z.B. man dir ständig ausbildungsferne Inhalte als Arbeitsaufgaben gibt.
  13. mögliche gründe Informatik an einer Universität zu studieren: 1. Intrinsisches Interesse am Fachgebiet, Spaß daran die Dinge sehr gut zu verstehen. 2. Man will Lehrer werden und brauchts für die Verbeamtung 3. Man will in die Forschung 4. Man will zu FAANG 5. Man will in einem großen Konzern (Daimler, Porsche, BASF) Chief Software Architect werden 6. Man will bei IBM Datenbanktechnologien federführend mitentwickeln

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