Hooward Geschrieben 27. Februar 2002 Teilen Geschrieben 27. Februar 2002 Hi Leute, hab am 18. Mai Zwischenprüfung bei de SAP, muss ich da auch mein Berichtsheft vorzeigen??? Dass ich das Berichtsheft bei meiner Projektarbeit (bzw. Abschlussprüfung) zeigen muss weiß ich, nur wie ist das mit der Zwischenprüfung??? Mfg Hooward Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GiminiC Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Das müsste eigentlich auf deiner Einladung zur Zwischenprüfung stehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
progmaker Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Ja, du mußt das -> vollständige <- Berichtsheft vorzeigen. Und so weit ich weiß, wirst du ohne Berichtsheft gar nicht zur Prüfung zugelassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GiminiC Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 vollständig ist gut, dazu noch möglichst ausführlich und dann nehmen die nacher nur ein paar blätter raus und bewerten das ganze berichtsheft danach, und wenn du pech hast, war das nicht grad ne aufregende woche oder so... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kAuZi Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Also, bei meiner ZP wars so, das ich das BH zwar dabei hatte, aber das es nicht verlangt wurde. Du musst es nur zur AP mitbringen, soviel ich weis. Ansonsten frag doch einfach mal bei deiner zuständigen IHK nach, die geben dir bestimmt gerne Auskunft... kAuZi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Zur Zwischenprüfung muss man das BErichtsheft nicht mitbringen. Macht ja auch keinen Sinn, da teilweise nicht einmal ein Vertreter der zuständigen IHK die Aufsicht führt, bzw. führen muss. sondern zum Beispiel eine örtliche Lehrkraft, die gerade ein paar Freistunden hat. Dementsprechend kann das Berichtsheft ja nicht kontrolliert werden- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 28. Februar 2002 Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Das Berichtsheft wird auch nicht unbedingt nach dem Inhalt bewertet, wenn die Form steht ist das schon ok. Du musst einfach nur hinschreiben was du so getan hast, wenn der Ausbilder dir das unterschreibt ist das ok. Selbst eine "aufregende Woche" kann man nicht als schlecht bewerten. Es muss nur vorhanden sein und den Vorgaben gemäß ausgefüllt sein, schliesslich ist es nur ein Nachweis für den Auszubildenden was er so gemacht hat, falls später z.B. mal ein Rechtsstreit gegen den Ausbildungsbetrieb geführt wird. Wenn du z.B. in deinem Berichtsheft 2 Jahre lang nur "Kaffeekochen" drin stehen hast und der Ausbilder dir das unterschreibt, und du die Prüfung deswegen nicht schaffst, kannst du den Betrieb auf das dir entfallende Gehalt verklagen, was du bekommen hättest wenn du die Prüfung bestanden hättest. Krasses und überzogenes Beispiel, ich weiss (man hat ja auch einen Eigenanteil zu leisten ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hooward Geschrieben 28. Februar 2002 Autor Teilen Geschrieben 28. Februar 2002 Hi Leute, vielen Dank für die Antworten!! Ich gehe auch dabvon aus, dass man bei der Zwischenprüfung kein Berichtsheft vorweisen muss!!! Und sonst, seid ihr alle zufrieden mit eurem Beruf?? Einiger meiner Kumpels, die auch FI lernen sind z.B. net so wirklich von ihren Betrieben begeistert. Da habe ICH scheints nochmal Glück gehabt, ich kann mich überhaupt net beschweren! Also wünsch auch allen die am 18. Mai Prüfung haben viel viel Erfolg!! Mfg Hooward Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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