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Verkürzen auf 2 Jahre/Ende Ausbildung


NeeNeeNee

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Hallo,

ich habe meine Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt (gleich mit Abschluss des Ausbildungsvertrags).

Habe mich auch schon für die Abschlußprüfung jetzt im Sommer angemeldet und meinen Projektantrag eingreicht.

Das offizielle Ende meine Ausbildung ist der 12. September. Normalerweise ist doch die Ausbildung zu Ende, wenn man nach der Präsentation gesagt bekommt, dass man bestanden hat (also irgendwann im Juni/Juli). Stimmt das auch wenn man auf zwei Jahre verkürzt??? Bei mir im Betrieb haben sie nämlich gesagt, ich müsste auf jeden Fall 24 Monate Ausbildung machen, also bis Mitte September, auch wenn ich im Juli meinen Facharbeiterbrief habe (soll von der IHK so vorgeschrieben sein). Hat jemand von Euch schon was drüber gehört?

Gruß, Nina

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"Tis better to be silent and be thought a fool, than to speak and remove all doubt." -- Mark Twain

[Dieser Beitrag wurde von NeeNeeNee am 02. März 2001 editiert.]

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Wenn sonst keiner will.... gib ich halt mal meinen Senf dazu:

Ich bin mir ziemlich sicher, das die Ausbildung endet, wenn du die Prüfung bestanden hast, das habe ich zumindest von mehreren Seiten gehört.

Steht auch glaubich in den janzen IT-Lernbüchern,

Dein Betrieb ist also entweder ziemlich dumm oder ziemlich schlau.

Gruß

Kevin

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Hallo,

schau mal auf die Rückseite deinen Ausbildungsvertrags. §1, Absatz 2: Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

"Besteht der Auszubildende vor Ablauf ... die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung".

Grüße, Martin

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Hi Nina!

GENAU in dem Augenblick, in dem du dein Prüfungszeugnis in der Hand hast, ist deine Ausbildung (und auf die bezieht sich der Ausbildungsvertrag) zuende, der Vertrag ist erfüllt.

Aber: Wenn du daraufhin deine Tätigkeit wieder aufnimmst und weitermachst, erwächst daraus (stilles Einvernehmen) ein Arbeitsverhältnis, mit allen Rechten und Pflichten - allerdings in Bezug auf Kohle, Eingruppierung etc. noch undefiniert, d.h., du hast zwar einen Anspruch auf einen Vertrag, aber der muss erst ausgehandelt werden. Kommt es zu keiner Einigung, laufen die gesetzl. vorgeschriebenen Kündigungsfristen....

peterb

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