22. Juli 200223 j Ist Filme saugen illegal??? Wie schaut da die Rechtslage aus. Eigentlich schon, oder?
23. Juli 200223 j Mal ueberlegen. Du machst eine unrechtmaessige Kopie eines uhrheberrechtlich geschuetzten Werkes und bezahlst nichtmal dafuer. Ja, ich wuerde sagen, es ist illegal. Im Ernst: Natuerlich ist es illegal. Wieso sollte das denn legal sein?
23. Juli 200223 j Ich denke er spielt darauf an, das man immer wieder hört, mp3s herunter zu laden wÀre legal, nur das Anbieten wÀre illegal.
23. Juli 200223 j Original geschrieben von MarcG Ich denke er spielt darauf an, das man immer wieder hört, mp3s herunter zu laden wÀre legal, nur das Anbieten wÀre illegal. Stimmt auch. Deswegen muss unser Urhebergesetz ja auch geÀndert werden.
23. Juli 200223 j Original geschrieben von lwp Stimmt auch. Deswegen muss unser Urhebergesetz ja auch geĂ€ndert werden. Solange es nur darum geht ist dagegen auch nichts einzuwenden. Also ein Gesetz, das es verbietet illegale mp3 herunterzuladen. Wenn dabei allerdings auch Vorkehrungen zur Verfolgung mit eingefĂŒhrt werden sollen (kompletten Internetverkehr ĂŒberwachen etc. und alle Nutzer erstmal als Kriminelle hinstellen) hab ich wohl was dagegen...
23. Juli 200223 j Also ich bin auch der Meinung, das es nicht illegal ist. Halt nur das anbieten und kopieren. Das ziehen alleine aber net.
23. Juli 200223 j Sei ihr sicher das es legal ist sich mp3 auch nur zu saugen, insofern nicht der kĂŒnstler diesem expliziet zustimmt?? ich glaub nĂ€mlich das es genau so illegal ist wie bei filmen auch. ich meine wo ist der unterschied????? oder wenn es net illegal ist dann zumindest in ner dunklen grauzone des Urheberrechtes. Aber in anbetracht der CD Preise (Der Preis eines Albums eines KĂŒnstlers) hab ich auch kein Problem damit das viele Leute es vorziehn sich mp3 zu saugen und diese dann zu hören.
23. Juli 200223 j Wenn du etwas saugst, dann ist es doch ein Kopiervorgang. Wenn du deine files auch freigibst, dann bietest du auch an. Oder? Wo ist denn bitte der Smilie mit dem Heiligenschein fĂŒr mich? DerGeier
23. Juli 200223 j Es ist wie du sagst eine Grauzone, da laut Gesetz das private Kopieren erlaubt ist (du kaufst dir eine CD und kopierst sie 4-5 Freunden, das ist legal). Aber das war fĂŒr Kasetten u.Ă€. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original"). Ob da noch andere Gesetze eine Rolle spielen weiss ich nicht, bin ja keine Jurist
23. Juli 200223 j Original geschrieben von MarcG Aber das war fĂŒr Kasetten u.Ă€. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original"). Ja, denn wie Hawkeye es schon sagte, bei Kassetten zahlt man GEMA - GebĂŒhren, weswegen sie ja immer noch so teuer sind. Bei Rohlingen ist das ja nunmal ohne weiteres nicht möglich, und auch die 7 Euro GEMA - GebĂŒhren auf Brenner sind nur eine Notlösung, weil es die Industrie & den Endkosumenten letztendlich billiger kommt (Bei Brennern gelten ja diesselben Argumente, die fĂŒr Rohlinge verwendet werden), weil wesentlich weniger Brenner verkauft werden, als Rohlinge. Aber die GEMA arbeitet ja bereits an den nĂ€chsten Modellen, z.B. GebĂŒhren auf Festplatten, Komplettrechner, etc. Ob da noch andere Gesetze eine Rolle spielen weiss ich nicht, bin ja keine Jurist Nein. MaĂgebend sind die Bestimmungen des Urhebergesetzes ( Ich bin auch kein Jurist )
23. Juli 200223 j Original geschrieben von Hawkeye Mal ueberlegen. Du machst eine unrechtmaessige Kopie eines uhrheberrechtlich geschuetzten Werkes und bezahlst nichtmal dafuer. Ja, ich wuerde sagen, es ist illegal. Im Ernst: Natuerlich ist es illegal. Wieso sollte das denn legal sein? Falsch! Die Kopie von eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes macht derjenige, der sie ins Internet stellt. Du machst nur eine Kopie von eben dieser Kopie. Das ist ja auch momentan die Grauzone, mit der die meisten Leute durchkommen, da man den Film nicht selbst gerippt hat. Zumal das rippen an sich auch nicht verboten ist. Ich darf, wenn ich eine DVD habe, mir eine Sicherheitskopie davon rippen. Ich mache mich damit nicht unbedingt strafbar. Allerdings macht sich derjenige strafbar, der ein Programm programmiert, mit dem ich diese DVD rippen kann, weil er damit dafĂŒr sorgt, das der Kopierschutz geknackt wird. Es ist wie gesagt momentan alles eine rechtliche Grauzone, weshalb es noch keine gröĂeren Schritte gegen einfache User und Benutzer von Tauschbörsen a la eDonkey gegeben hat. Bis diese Grauzonen ausgelotet werden, dauert es noch ewig und drei Tage. Damit können sich dann unsere Kinder und Enkelkinder rumschlagen, weil wir dann schon zu alt zum benutzen einer Tastatur oder zum Festhalten einer Maus sind. In diesem Sinne.
23. Juli 200223 j Original geschrieben von MarcG Es ist wie du sagst eine Grauzone, da laut Gesetz das private Kopieren erlaubt ist (du kaufst dir eine CD und kopierst sie 4-5 Freunden, das ist legal). Aber das war fĂŒr Kasetten u.Ă€. gedacht, bei MP3 sieht das anders aus ("jede Kopie ein Original"). Ganz stimmt das nicht... man durfte auch von Kassetten nur Kopien machen, wenn (wie bei vielen PC-Programmen) immer nur eine "Version" nutzbar ist... also eine Kassette fĂŒrs Schlafzimmer, eine fĂŒrs Wohnzimmer und eine fĂŒrs Auto war ok, denn ich kann sie nicht alle auf einmal hören (ok, vielleicht schon irgendwie - aber normalerweise nicht). Und bei Kassetten hat sich deshalb keiner so daran gestört, weil die QualitĂ€t eben mit jeder Kopie einer Kopie einer Kopie rapide runtergegangen ist... Anders siehts bei Leihcassetten, -videos, -dvds, -spielen aus: man ist durch den gezahlten Betrag berechtigt, eine Kopie zu ziehen. Aber nur fĂŒr den unentgeltlichen Eigengebrauch, also das Kopieren fĂŒr Freunde, VorfĂŒhren bei Videoabenden etc. ist eigentlich auch verboten... Filme saugen ist insoweit nicht illegal, wenn du nachweisen kannst, dass es ein Rip von einer DVD ist, die z.B. einer deiner Kumpel besitzt. Denn dann könnte er sie ja als Sicherheitskopie bei dir verwahren. Du darfst sie nur nie angeschaut haben... von wegen eine benutzbare Version...
23. Juli 200223 j Eine private Kopie darfst du machen, das ist erlaubt, davon muss aber nicht nur eine gleichzeitig in Betrieb sein, bei software mag das so sein, nicht aber bei Musik. Laut Gerichtsurteilen ist es auch dann noch eine private Kopie, wenn du sie an deine engeren Freunde verteilst, also nicht jeden den du auf der Strasse triffst "Hallo, willst du mein Freund sein? Hier hast du ne Kopie!" Bei Musik kauftst du den TontrÀger, nicht nur das Recht ihn zu nutzen!
23. Juli 200223 j Original geschrieben von MarcG Bei Musik kauftst du den TontrĂ€ger, nicht nur das Recht ihn zu nutzen! Jupp, wobei das natĂŒrlich nicht ganz so einfach ist. Du hast das Recht, den TontrĂ€ger zu verwerten, nicht aber den Inhalt. Das bedeutet : Du darfst Kopien herstellen, aber diese nicht verkaufen, weil in dem Moment der Inhalt vorrangig ist, nicht das Kopiermedium - es sei denn, es ist eine Kassette, auf die du GEMA-Abgaben gezahlt hast. Den TontrĂ€ger selber darfst du natĂŒrlich verkaufen, dann aber keine Kopie behalten, selbst wenn es dein bester Freund wĂ€re, dem du sie verkaufst. Der aber wiederum darf dir dann eine kopie machen. Ăbrigens gelten deine Gerichtsurteile auch fĂŒr Familienangehörige und direkte Verwandte. Bedeutet : Deinem Onkel darfst du eine Kopie machen, nicht aber dem Bruder seiner Frau. Ist eine sehr komplizierte Geschichte; und vor allem beliebig auslegbar. Aber grundsĂ€tzlich unterscheidet man zwischen Nutzungs- und Verwertungsrecht. Ich kann ja mal bei Gelegenheit darĂŒber referieren, was wo anzuordnen ist, falls ich das noch nicht gemacht habe.
24. Juli 200223 j hi, so mal schnell zusammenfassen ich hab mich mit dem thema beschĂ€ftigt was speziell filme angeht 1. du darfst sie aus dem internet runterladen 2. du darfst sie nicht anbieten (edonkey, kazaa usw) 3. du darfst sie fĂŒr 7 freunde brennen 4. diese dĂŒrfen wieder 7 freunde usw. 5. du darfst dir dvd holen diese auch rippen 6. du kannzt auch nen programm dazu coden zu 6 gibbet ja viele progs die auch verkauft werden also macht ma nsich net strafbar wenn man nen prog dafĂŒr codet so das wars ersma *denk* grâŹâŹtz Luncustaf
24. Juli 200223 j Original geschrieben von Luncustaf hi, 6. du kannzt auch nen programm dazu coden zu 6 gibbet ja viele progs die auch verkauft werden also macht ma nsich net strafbar wenn man nen prog dafĂŒr codet grâŹâŹtz Luncustaf Du machst dich aber strafbar, wenn du in diesen Programmen eine Funktion einbaust, die den Kopierschutz knackt, machst du dich strafbar. (Habe ich aus einem Interview mit einem Staatsanwalt aus einer Chip. Nummer weiĂ ich leider nicht mehr.)Und da die meisten DVDs gecryptet und somit geschĂŒtzt sind, machst du dich damit strafbar. Die die Verkauft werden, werden von Publishern verkauft, und haben diese Progs nicht gemacht, deshalb machen sie sich auch nicht strafbar. Deshalb geben die Publisher ja auch nicht den Namen des Programmierers hareus.
24. Juli 200223 j Original geschrieben von Luncustaf 3. du darfst sie fĂŒr 7 freunde brennen 4. diese dĂŒrfen wieder 7 freunde usw. Nee. Du darfst theoretisch beliebig viele Kopien anfertigen. Und Kopien darfst du nur vom Original machen; bzw. von deinen Kopien, wenn du das Original besitzt. Deine Freunde dĂŒrfen aber garantiert keine Kopien anfertigen und verbreiten.
24. Juli 200223 j hmm naja das is die frage auslegungssache weil ersma nachweisen das man das original nicht irgendwann mal besessen hat grâŹâŹtz Luncustaf
24. Juli 200223 j Wenn dich der Schnittlauch erwischt gibt es aber ein paar gute Tricks, um sich ein wenig aus der AffĂ€re zu ziehen (Hat alles bei einem Kumpel von mir, der Hausdursuchung mit Raubkopien hatte, gut funktioniert, Verfahren wurde eingestellt). 1. Anwalt nehmen 2. Es waren lediglich "Sicherheitskopien", Originale sind alle kaputtgegangen (Geht natĂŒrlich schlecht, wenn man Filme hat, die noch nicht im Kino laufen oder noch nicht auf Video/DVD erhĂ€ltlich sind) 3. Filme wurden nie öffentlich vorgefĂŒhrt 4. Filme wurden nie weitergegeben Das ganze wird aber noch erschwert, wenn es Zeugen, Beweise, P2P-Progz aufn Rechner gibt...
24. Juli 200223 j Original geschrieben von Luncustaf hmm naja das is die frage auslegungssache taf Auslegungssache ? ç 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschlieĂliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaĂt insbesondere das VervielfĂ€ltigungsrecht (ç 16), das Verbreitungsrecht (ç 17), das Ausstellungsrecht (ç 18). Quelle : UrhG (Urheberrechtsgesetz / Deutschland) Wenn du eine CD, eine DVD, eine Software kaufst, dann tritt der Urheber (im Regelfall) gleichzeitig auch sein VervielfĂ€ltigungsrecht ab. Das hat sich im Laufe der Zeit ergeben, da es eben das Problem mit der Nutzungsdauer gab (Wenn deine CD kaputtgeht, dann bedeutet das ja nicht, dass du den Inhalt nicht mehr nutzen darfst.) Und selbst, was deine "Auslegungssache" betrifft : Um es mal juristisch korrekt zu formulieren : Du musst nicht nachweisen, dass du mal das Original besessen hast, richtig. Du musst lediglich nachweisen, dass du berechtigterweise ein Nutzungsrecht nach ç 31, Abs. 2 oder 3, UrhG hast - idealerweise, indem du eine Quelle benennen oder das Original vorweisen kannst. Ist das nicht herrlich bĂŒrokratisch ? Ăbrigens, es ist ein Unterschied, ob du ein Original verlierst, oder ob es unbrauchbar wird. In ersterem Falle nennt man das "p.P." oder auch "persönliches Pech". Im zweiten Fall kannst du allerdings - sofern unbegrenztes Nutzungsrecht gegeben - das Medium kostenlos beim Hersteller, bzw. beim Vertreiber umtauschen. Das kannst du aus dem ç 41, Abs. 1 und 6, UrhG ableiten. Alle Angaben ohne GewĂ€hr..
24. Juli 200223 j Original geschrieben von Harley Davidson Du machst dich aber strafbar, wenn du in diesen Programmen eine Funktion einbaust, die den Kopierschutz knackt, machst du dich strafbar. (Habe ich aus einem Interview mit einem Staatsanwalt aus einer Chip. Nummer weiĂ ich leider nicht mehr.)Und da die meisten DVDs gecryptet und somit geschĂŒtzt sind, machst du dich damit strafbar. Die die Verkauft werden, werden von Publishern verkauft, und haben diese Progs nicht gemacht, deshalb machen sie sich auch nicht strafbar. Deshalb geben die Publisher ja auch nicht den Namen des Programmierers hareus. Das kann eigentlich nicht sein! In den USA gibt es jetzt den DMCA (Digital Millenium Copyright Act). Durch diesen ist sowas verboten. Aber der gilt nicht hier bei uns, auch wenn sich bestimmt bald mal irgenwelche Politiker finden werden, die sowas auch hier einfĂŒhren wollen, Programme die einen Kopierschutz knacken sind NICHT verboten, die Benutzung davon kann u.U. aber Verboten sein! Wie ist das in den USA? Nicht die Waffen töten, sondern die Menschen, die die Waffen benutzen
24. Juli 200223 j Original geschrieben von MarcG [..] Programme die einen Kopierschutz knacken sind NICHT verboten, die Benutzung davon kann u.U. aber Verboten sein! Richtig. Erstellen kannst du solche Programme, du darfst sie aber nicht benutzen. Allerdings gibt es auch hier eine rechtliche Grauzone. Generell darfst du urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke nicht verĂ€ndern. Bleibt die Frage, ob der Inhalt einer mit Kopierschutzfunktion versehenen CD ein Werk als ganzes ist, oder ob man KS u. Nutzinhalt getrennt betrachten muss. In letzterem Fall dĂŒrfte man den Kopierschutz natĂŒrlich auch trennen. Einfach zu umgehen ist das natĂŒrlich in dem Moment, indem du den Kopierschutz einfach mitkopierst. Denn wenn Kopierschutz mitgekauft wird, also unter das Nutzungsrecht fĂ€llt, hast du natĂŒrlich - sofern nicht ausgeschlossen - auch das Recht, ihn zu vervielfĂ€ltigen. Egal, wie man es dreht und wendet, juristisch betrachtet kann man auch mit dem Kopierschutz machen, was man will, solange .. ach, steht alles im UrhG.
24. Juli 200223 j Man darf sie benutzen um eine Kopie fĂŒr den privaten Gebrauch zu machen. Nach ç53 Urhg ist es legal eine Kopie zum privaten Gebrauch zu machen. Wenn der Anbieter jetzt einen Kopierschutz z.B. auf die CD macht hindert er dich daran, dein Recht auszuĂŒben. Es kann also nicht illegal sein, die CD trotz Kopierschutz zu kopieren. (natĂŒrlich nur fĂŒr den privaten Gebrauch). In den USA schon, nicht aber bei uns. (noch nicht). Es gab frĂŒher genug Kopierprogramme (fĂŒr den Amiga, beim PC brauchte man sowas nie), die Verkauft wurden und sich damit rĂŒhmten, jede Diskette trotz Kopierschutz zu kopieren... die gab es ziemlich lange und öffentlich dafĂŒr, dass sie illegal gewesen sein sollen
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