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Anrecht auf Lohn rückwirkend?


Mr. Bubbles

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Moinsen miteinander,

ick heb da mal ne fraje....

Ne, im Ernst.

Im Gespräch mit meinem Ausbilder hat sich am Freitag herausgestellt, dass ich zuwenig Lohn bekomme. Laut meinem Ausbildungsvertrag bekomme ich genau soviel Gehalt wie die IK's. Mein Ausbilder meint nun allerdings, dass eigentlich vereinbart war, dass wir soviel verdienen sollten wie die BW's. Das sind immerhin fast 75 € mehr im Monat.

Meine Frage ist nun folgende:

Wenn der Ausbildungsvertrag der neuen Azubis bzw. meiner jetzt geändert werden sollte, habe ich dann ein rückwirkendes Anrecht auf das Geld? Das wären immerhin knapp über 800 €.

Wäre super, wenn mir da mal jemand helfen könnte.

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